bin alkoholkrank und habe am27.06 2011 eine neue stelle angetreten
jetzt bin ich leider seit 24.01.2012 rückällig und mache auch etwas dagegen, heißt klinik usw.
habe dann fristlose kündigung wegen arglistiger täuschung bekommen ( ist das zulässig ich muss doch meine krankheit nicht offenlegen war ja auch trocken zu dem zeitpunkt)
jetzt hat mein ag die krankenkasse getäuscht und denen mitgeteilt das er bis 03.02.2012 zahlt weil ab 06.02. das krankengeld anfängt
nun hat er mich rückwirkend zum 03.02.2012 abgemeldet
ich habe mich auf die aussage der kasse verlassen und nichts gegen die kündigung unternommen
heute kam die post mit allen abrechnungen und der abmeldung
nur die 3 wochen frist ist am 24.02.abgelaufen habe ich jetzt noch irgendeine chance gegen so etwas anzugehen?
stehe jetzt mit 4 kindern da und kann miete usw nicht zahlen