Hallo, siehe hier:
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19962/kaufvertrag
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Die Messung mit Wärmemengenzähler ist möglich, wenn von der Heizanlage ein eigener Heizungsstrang zur Einliegerwohnung geführt wird (d.h. an diesem Strang dürfen keine Heizkörper von deiner Wohnung hängen) Dann wird ein Wärmemengenzähler hinten am Heizkessel montiert (Gesamtwärmemenge) und ein zweiter zwischen Vor- und Rücklauf zur Einliegerwohnung. Die Geräte sind geeicht und messen in physikalischen Größen (Kwh oder Mwh). Da Warmwasser nicht gemessen werden muss, noch im vertretbaren finanziellen Rahmen. Wird durch Heizungsbau eingebaut, kann man selbst abrechnen.