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wobiol

27.07.2011
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wobiol
27.07.2011, 13:09
Mietrecht, Mindestmietzeit

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und zwar wohne ich seit Januar in meiner Wohnung. Im Vertrag wurde eine Mindestmietzeit von einem Jahr geschrieben. Jetzt ist es so, das ich in einer anderen Stadt die 300 Km weit weg ist, einen neuen Job habe und die Wohnung gerne kündigen möchte da ich diese nicht benötige und das Geld nicht dafür habe.

Gibt es Rechte das ich die Wohnung fristgerechtkündigen kann ohne bis nächstes Jahr März zu bezahlen? Laut Verwaltung kann der Vermieter es sich überlegen ob er einverstanden ist oder nicht. Wenn ich Pech habe kann ich erst zum Ende des Jahres kündigen. Andersrum wenn er sagt es ist ok und es Zb in nächster Zeit keinen Nachmiter gibt, könnte er Geld in Anspruch nehmen.

Was ist wenn ich einen Nachmieter stelle? Ist das rechtens wenn ich nicht kündigen kann weil er es nicht möchte?

Bitte um eure Hilfe! Danke schonmal vorab :)

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Antwort
von wobiol
27.07.2011, 13:25

Danke für eure schnellen Antoworten!!!

LG

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