Anlassbezogene Verkehrskontrolle = allgemeine Verkehrskontrolle?
Hallo,
ich wurde in der vergangenen Nacht von der Polizei im Auto kontrolliert. Zur „Begrüßung“ sagte man mir, es handelt sich um eine anlassbezogene Verkehrskontrolle. Ich kenne allerdings nur den Begriff der allgemeinen Verkehrskontrolle. Kam auch nichts schlimmes bei raus, war nur aufgrund des Ausdrucks ein wenig irritiert. Gibt es bei beiden Begriffen wesentliche Unterschiede? Und wenn ja, welche?