Grillen auf dem Balkon mit Gasgrill erlaubt?
Hallo Zusammen,
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im 1. OG und wollen uns demnächst einen Grill zulegen. Am Besten einen Gasgrill. Im Mietvertrag steht "Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt". Der von der Wohnungsbau zuständige Betruer sagte mir, dass er es nicht genau sagen kann, ob ein Gasgrill erlaubt ist, da ja klauseln bzgl. Haustiere ebenfalls gerichtlich gekippt wurden.
Ich bin sowieso der Meinung, dass das (Flüssig-)Propangas nicht zu einem der oben genannten Brennstoffe gehört, da der Brennstoff ja erst verdampft und somit gasförmig vorliegt.
Habt ihr evtl. einen Link zu einem Gerichtsbeschluss der hierüber Aufklärung verspricht bzw. darüber ob das flüssige Propangas als flüssiger oder gasförmiger Brennstoff gilt.
Vielen Dank im Voraus.
wnb