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wipeko

30.05.2014
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wipeko
30.05.2014, 22:30
Anstellung vom 02.02. bis zum 15.06., welcher Urlaubsanspruch?

Ich war angestellt ab dem 02.02. bis zum 15.06. Das heißt ja, dass der erste Monat nicht vollständig war, aber auch der letzte Monat nicht. Heißt das, dass sowohl der Februar, als auch der Juni nicht für den Urlaub angerechnet werden? Ich, obwohl 4,5 Monate gearbeitet, nur für zwei Monate Anspruch auf Urlaub habe? Also 4 Tage?

...zum Beitrag
Antwort
von wipeko
30.05.2014, 22:33

Sorry, ich meinte natürlich nicht zwei, sondern 3 Monate Urlaubsanspruch, also 6 Tage...

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