Antwort
Das ist schon rechtens, zumindest lässt es das Gesetz zu! Die 30 % der RL sagen lediglich etwas über die Höhe der Sanktion aus. Die Summe wird dann vom gesamten Alg-II (RL und KdU) abgezogen. Sollten also noch Einkünfte anderer Art angerechnet werden (Kindergeld, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Elterngeld über 300 EURO etc.), dann kann es vorkommen, dass die Sanktion auch die Kosten der Unterkunft betrifft.