Du brauchst eine Gründungsberatung, und zwar umfassend! Das, was du hier abfragst, sind mehrere Stunden Aufwand, alles richtig zu klären.
Solange da keine Unterschrift drunter ist, kannst du das grundsätzlich auf sich beruhen lassen. Es wäre allerdings ein Gebot der Höflichkeit, dort anzurufen und mitzuteilen, dass sich andere Umstände ergeben haben und du den Kredit nun im Moment doch nicht benötigst. Das ermöglicht zumindestens dann später wieder ein Kreditaufnahme, wenn du es brauchst.
In Deutschland dürfen die Banken für Verbraucherkredite keine Bearbeitungsgebühr mehr nehmen, da ist gerade vor ein paar Wochen ein Urteil des BGH zu ergangen.
Wenn man dann noch vor Unterschrift und Auszahlung des Kredites eine "Gebühr" welcher Art auch immer zahlen soll, ist das mit Sicherheit ein "faules" Angebot.
Finger weg!
Wieso solltest du vom Amt Geld bekommen können, wenn du bereits selbstständig bist seit einem Jahr? Aufstocker? Wenn du nur einen Gewinn von 200-300 Euro pro Monat hast, ist das nicht ausreichend für die Aufnahme von Krediten. Von was sollen denn die Raten bezahlt werden, wovon soll der Lebensunterhalt bestritten werden?
Da musst du an deinem Businessplan aber nochmal kräftig arbeiten. Wenn da eine Selbstständigkeit bei herauskommt, von der man auch leben kann (Vollerwerbs-Selbstständigkeit), dann kann man auch öffentliche Fördermittel beantragen.
Auf dieser Seite hier findest die entsprechende Informationen zu Fördermittel für Unternehmen: http://www.foerdermittel-und-zuschuesse.de
Viel Erfolg!
Es gibt zur Zeit eine Kreditaktion bei Smava, da habe ich gerade dieser Tage einen Tipp zu gelesen mit Zins für nur 0.99 %. Das kann man über verschiedene Portale beantrage, hier das des Tippgebers "Kredit von Smava zu 0,99 % Zins" (http://www.ratgeber-mikrokredite.de/#Kreditrechner-von-Smava9 Da hast du zu mindestens einen seriösen Anbieter und entsprechende Sicherheit, nicht von einem Kredithai übers Ohr gehauen zu werden. Ganz ohne Aufwand wird es nicht gehen, eine Verdienstbescheinigung sollte schon vorgelegt werden können.
Viel Glück!
Bruch des Datenschutzgesetzes - schreit nach Anwalt. Ohne den wirst du bei einer Bank nicht weiterkommen. Banken interessiert die Rechtslage in der Regel Null, solange die Kunden nur klein genug sind und man sie quasi "aushungern" kann.
Hallo Kaufmich8,
das kommt darauf an, wo deine Seite steht, wieviel Konkurrenz es vor dir im Ranking gibt, wieviel Wochen eigene Arbeit oder Geld du investieren kannst oder möchtest. Wenn du nicht viel Konkurrenz vor dir hast, kann es evt. etwas schneller gehen. Hast du aber fitte Konkurrenten vor dir im Ranking, dann kannst du lange dicke Bretter bohren. Man muss sich immer vor Augen halten, dass die Seite 1 von Google nur 10 Plätze hat. Und wann dann hundert Unternehmen alle professionelle SEO betreiben, beantwortet sich die Frage, wie weit man kommen kann, schon fast von alleine.
Grundsätzlich muss erst einmal die eigene Website von Inhalt, Struktur und Text optimiert werden. Das ist die Grundvoraussetzung. Danach kommen andere Aufgaben wie Verlinkung und weiterhin Marketingmassnahmen.
Bei den automatisierten SEO-Angeboten sollte man aufpassen, das ist meist Murks. Hier gibt es dazu eine Info zum Nachlesen. http://www.an-consult.de/html/suchmaschinenoptimierung.html
Viel Erfolg!
Indem man die Restschuldbefreiung in Anspruch nimmt, dokumentiert man auch, dass man im Falle eines Falles nicht willens ist, seine Schulden zurückzuzahlen. Damit ist Kreditunwürdigkeit ebenfalls dokumentiert. Warum also sollte ein Kreditgeber sich einem so hohen Risiko freiwillig aussetzen wollen?
Und selbst wenn die Schufa-Einträge später gelöscht werden, das Merkmal wirkt sich bis zum Lebensende im Schufa-Score aus. Der wird nie wieder vertrauenswürdige Prozente-Ränge erreichen.
Das sollte man wissen, bevor man sich in eine Restschuldbefreiung flüchtet.
Da bist du schon eine Frage zu weit. Erst einmal muss man konkretisieren, welche Zielgruppe denn genau für die Leistung in Frage kommt, bevor man mit der Marktanalyse startet
Frage 1) Wer genau ist denn überhaupt Zielgruppe? Welche Firmen haben Interesse an dem Thema, sind sie evt. zwangsverpflichtet zur Rechnungsprüfung?
Frage 2) Wer ist denn konkurrenzseitig überhaupt dazu legitimiert, eine Rechnungsprüfung wirksam durchführen zu dürfen?
Das gilt es erst einmal zu klären, bevor man eine Entscheidung über die weiteren Maßnahmen treffen kann.
Wenn ich eine solche brandheiße Idee hätte, würde ich sie bestimmt nicht im Unterricht hinausposaunen sondern still für mich bis zur Marktreife entwickeln. pffffftt...typisch Lehrer.....keine Ahnung vom echten Wirtschaftsleben
Du könntest dich von den Businessplanwettbewerben inspirieren lassen. Da gibt es z.B. hier eine Übersicht: http://www.fuer-gruender.de/beratung/termine/businessplanwettbewerb/
Viel Erfolg!
Hallo Gekko,
das wird mit zwei Buchungssätzen erfasst.
Einmal die "Zahlung" bzw. in deinem Fall die Privatentnahme: Privatentnahme (S) an Erlöse aus Anlagenabgang (H) und Umsatzsteuer (H)
Und dann kommt noch die Abschreibung des Buchwerts des Schranks Abschreibung (Afa) (S) an Betriebs- und Geschäftsausstattung (H)
So hast du alles erfasst, übrigens auch wenn Entnahmewert höher oder niedriger als der Buchwert ist. Man kann die Mehr- oder MIndererlöse dadurch auch noch auf getrennte Konten buchen, aber das ist in der Regel nur für größere Firmen von Interesse.
Wichtiger wäre: Bei Privatnahmen von BGA muss zwangsweise der realistische Restwert als Entnahmewert angesetzt werden, den dir fremde Dritte zahlen würden. Wenn es ein hochwertiger Schrank ist (weiß man ja nun nicht aus den Schilderungen) käme das evt. in Betracht. Bei der Entnahme von PKWs z.B. fordert das FA in der Regel ein Gutachten. Wenn das nicht da ist, wird geschätzt. Und die Schätzungen fallen immer zugunsten der Finanzämter aus.
Hallo Mathilda,
das sind zwei paar Schuhe...
1) Dein Freund kann sich Privatentnahmen aus seiner Firma nehmen (Einzelunternehmen) wie er lustig ist. Sogar, wenn es über den Gewinn hinaus geht (z.B. Einlagen wieder zurückführt). Das schlägt sich dann allerdings bei der Anerkennung von Zinsen nieder beim FA.
2) Bei der KFW kommt es darauf an, welche Art Kredit er hat. Ich vermute mal, es wird das Startgeld sein. Da steht in der Richtlinie nicht drin, dass der Kredit auch für Lebenshaltungskosten benutzt werden darf.
**Auszug aus der Richtlinie: Der ERP-Gründerkredit – StartGeld dient der Finanzierung aller Formen der Existenzgründung. Dies umfasst die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen.
Förderfähig sind z.B.: – Erwerb von Grundstücken und Gebäuden – gewerbliche Baukosten – Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen – Betriebs- und Geschäftsausstattung – Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter – Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen.
Ferner können finanziert werden: – Erstausstattung und betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers – Betriebsmittelaufwand (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 EUR.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners.*
Das heißt konkret, dass dein Freund sich Privatentnahmen genehmigen, wie er möchte. Allerdings wird er diese Summen eben nicht über den KFW-Kredit abrechnen können. Es kommt darauf an, aus welchem KFW-Programm das finanziert wurde und was genau bewilligt wurde. Wichtig: Nicht anders abrechnen wie das bewilligt wurde, das wird später nicht anerkannt und man kann auch später keine Abrechnungen ersetzen, das Kreditvolumen ist dann weg.
Viel Erfolg.
Hallo Sasita84, wenn das Thema neu für dich ist, solltest du vielleicht mal den Bericht hier lesen. Da steht eine ganze Menge drin, was so alles gemauschelt wird von den SEOs und was nicht funktioniert. http://www.an-consult.de/html/suchmaschinenoptimierung.html Die Sitemap....da kommt es drauf an, ob dein Generator, sprich Softwaretool, mit dem du Website erstellst, auch eine sitemap erstellt. Du findest das relativ schnell raus, wenn du mal in deinen ftp-Bereich gehst und dort nachschaust, ob du die sitemap.xml im Rootverzeichnis findest. Dann kannst du bei Google Webmastertools die sitemap angeben und dafür sorgen, dass der Google-bot wieder vorbeikommt, wenn du was aktualisiert hast.
Viel Erfolg!
guckst du bitte selber nach ----sag nur...GELBE SEITEN
Hallo Spiky, bzgl. des Prozederes haben hier ja schon einige geantwortet. Ich möchte dir noch folgendes mit auf den Weg geben, da wir bei unserer Mandantschaft auch solche Fälle hatten und die alle vor Gericht gelandet sind. Zwar haben die Selbständigen gewonnen, aber er nach nervenaufreibenden Monaten bzw. Jahren.
Unsere Erfahrungen damit: - Das Verwaltungsverfahren ist nicht auf die Realität abgestimmt. Es wurde z.B. verlangt, dass die Gewerbeanmeldung gemacht werden sollte, bevor auch nur die Bewilligung da war. Dass damit eine ganze Reihe von Registrierungen verbunden war, hat dort niemand interessiert. (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Kammern etc.) - Alles was nicht minutiös vorher geplant wurde, wurde später bei den Kosten nicht anerkannt. Und das ist im Unternehmerleben nun mal nicht machbar, es kommen immer kurzfristig Dinge dazwischen, die bezahlt oder erledigt werden müssen. Folge war, dass die Kosten nicht anerkannt wurden, angeblich damit der Gewinn ausreichend war und keine ergänzenden Leistungen gezahlt wurden (ALG 2). - Bei ALG 1 - mit Gründungszuschuss - wurde einfach die Weiterbewilligung abgelehnt, da das Einkommen nicht ausreichend sei. In Wirklichkeit lag es sogar über dem, was im Businessplan stand, das hat die Behörde aber nicht interessiert. Die haben sich noch nicht einmal richtig die Unterlagen angeschaut, das war eindeutig aus ihren unqualifizierten Rückfragen zu erkennen.
Fazit: Man kann zwar mit Arbeitsamt und Jobcenter gründen (manchmal hat man ja auch keine andere Perspektive), aber das ist alles andere als ein eingespieltes Verfahren. Es wird den Gründern oft mit Absicht schwer oder unmöglich gemacht und wenn hinterher - oft durch die Massnahmen der Ämter - die Gründungen scheitern, werden auch noch die Gründer dafür verantwortlich gemacht .
Also...bitte Obacht dabei! Trotzdem viel Erfolg wünsche ich dir!
Grundsätzlich gibt es einige Banken, die auch online Kredite für Selbstständige anbieten, z.B. Creditplus, aber natürlich auch die eigenen Hausbanken. Warum muss es unbedingt online sein? Eine weitere Möglichkeit für Selbstständige sind die Mikrokredite, die sind zwar im Schnitt etwas teurer wie die Online-Kredite, aber noch lange nicht so teuer wie Dispo-Zinsen. Außerdem sind diese Mikrokredite nur Selbstständige erhältlich, das alles geht über akkreditierte Mikrofinanzunternehmen und mithilfe des Bundesministeriums für Arbeit. Du solltest dich - wie immer - vorher informieren über das Ganze, dazu bietet sich diese Seite hier an: www.ratgeber-mikrokredite.de Denn auch bei den Mikrofinanzunternehmen gibt es schwarze Schafe, leider.
Viel Erfolg.
Das Zauberwort heißt hier: "...entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf.."
Was "entsprechend" ist, definiert die Handwerkskammer in deiner Region, die solltest du als erste fragen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du bei einem zulassungspflichtigen Handwerk (Elektro zählt dazu) mit einer kaufmännischen Ausbildung eine Zulassung bekommst. Schließlich geht es gerade in dem Gewerk um sicherheitsrelevante Kompetenzen, die du als selbstständige Handwerkerin dann haben musst. Auch in deinem eigenen Interesse übrigens...
Vielleicht ist aber eine Anrechnung deiner käufmännischen Fähigkeiten und Kompetenzen möglich, damit du nicht durch den ganzen Meisterkurs musst.
Viel Erfolg!
Hallo Jenny, es hört sich ganz so an, als ob du noch ganz am Anfang stehst. Ich würde dir empfehlen, zunächst einmal die kostenlosen Info-Veranstaltungen zur Existenzgründung der IHKs und Verbände zu besuchen, um einen Überblick zu bekommen.
Bevor du dich dann selbstständig machst, brauchst du - wenn du es richtig machen möchtest - einen soliden Businessplan, in dem alles geplant ist, was deine zukünftige Unternehmung angeht. Nur so kannst du einigermaßen sicher sein, dass sich das RIsiko auch lohnt und handelbar ist. Eine kostenlose Checkliste, was in einen richtigen Businessplan gehört, findest du hier: http://www.an-consult.de/AN-Consult_Checkliste_Anforderungen_Businessplan.pdf
Plane solide und ehrlich, dann wirst du auch nicht böse überrascht später. Wenn du Hilfe bei der Beratung brauchst kannst du für die Existenzgründungsberatung Fördermittel bekommen (je nachdem welches Bundesland sind das immer andere Organisationen). Für deine Gründung selber, also für Investitionen, Betriebsmittel etc. gibt es auch Fördermittel vom jeweiligen Bundesland und von der KFW. Die kannst du aller über die foerderdatenbank (dot) de finden.
Ich kann dir nur empfehlen, dir dabei Zeit zu lassen und gründlich vorzubereiten. Ansonsten ist der Traum der Selbstständigkeit schnell wieder vorbei.
Viel Erfolg!
Hallo Martina,
deine Anfrage ist noch recht unkonkret, um was für eine Weiterbildung geht es denn? Ist die denn selbst überhaupt förderfähig? Evt. könnte das Arbeitsamt einspringen? Ansonsten könntest du hier mal nachschauen, dort kannst du auch für die unterschiedlichen Bundesländer abfragen (mit Privatperson und Weiterbildung suchen).
http://www.foerderdatenbank.de/
Viel Erfolg!