Hallo zusammen,
kürzlich habe ich meinen Fitnessvertrag gekündigt und zugleich auch die Beiträge zurückgefordert die während des Corona Lockdowns trotzdem abgebucht worden sind. Nun erhalte ich ein Schreiben und kein Wort steht drin das ich mein Geld zurückbekomme obwohl ich mich auf das Urteil: Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 9. Juli 2021, Az. 2 S 35/21 und das Amtsgericht Bad Saulgau mit Urteil vom 27. Oktober 2021, Az. 2 C 26/21 bezogen habe.
in dem Schreiben bestätigen Sie meine Kündigung zum 09.06.2023. laut den Vertragsbedingungen läuft die Erstvertragslaufzeit 12 Monate und wir danach auf unbestimmte Zeit verlängert: https://www.clever-fit.com/de-de/agb/
Meinen Vertrag habe ich am im Oktober 2020 abgeschlossen und am 30.5.22 gekündigt. Ich habe in dem Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschrieben. Warum schicken die mir eine Kündigungsbestätigung erst zum 9.6.23 zu???
Und dann erwähnen sie auch noch das sie ab dem 1.8.22 die Beiträge im 5€ mehr im Monat erhöhen müssen.
Da habe ich doch nun Recht auf Sonderkündigung, oder? Wenn ja auf welchen Paragraphen darf ich mich beziehen und ist die Kündigung fristlos, los ab sofort?