Das hängt natürlich auch primär von deiner bisherigen Schulbildung ab. Wenn du einen Hauptschulabschluss hast stehen leider weniger Türen offen als mit Realschule oder Gymnasium. Die Jobcenter bieten eine Jobbörse und Infos zu den einzelnen Berufen, dort kann man auch Interessen angeben und bekommt entsprechende Vorschläge. VG
Hallo,
also erstmal zu deinen Überstunden: Wenn keine Regelung vorhanden ist kannst du davon ausgehen, das Überstunden in Freizeitausgleich genommen werden können. Bei einer Kündigung ist das regelmäßig der Fall so dass entsprechend vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist deine Arbeitsverpflichtung endet und du zur Abgeltung deiner Arbeitsleistung die vorhandenen Ü-Std. nehmen kannst. Mehrstunden müssten - sofern eine vollständige Abgeltung in Freizeit nicht erfolgen kann - ausgeglichen werden. Kündigungsfristen regelt das Gesetz wenn nicht Tarifverträge bestehen. Diese dürfen nicht schlechter als die gesetzlichen Fristen geregelt sein. Hier heißt es also nachlesen ob und was ein etwaiger Tarifvertrag vorsieht - ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen als bindend. Gruß Florian