vielen Dank für die schnellen Antworten. Ihr seid ja schneller als die Feuerwehr;) ...Dass eine Räumpflicht an den Mieter weitergegeben werden kann, sofern dies Teil des Mietvertrages ist, war mir ja schon bekannt. Die Sache ist halt die, ob mein Bruder eigentlich vor dem Haus, wo genaugenommen kein Zugangsweg zu seiner Wohnung (sondern nur zu den Nachbarn) vorhanden ist, kehren müsste, nur weil er strassenseitig ein Fenster hat? Denn er sagt ja nicht, dass er es gar nicht machen will, obwohl er wahrscheinlich gar nicht muss. (Natürlich auch deshalb, um die Nebenkosten nicht in die Höhe zu schrauben). Er ist lediglich der Meinung, dass es ausreicht, wenn er seinen Zugang zum Seiteneingang samt Einfahrt freischaufelt. Ich gestehe, ich würde ihm da gerne beipflichten, bin mir aber nicht 100% sicher- daher die (ausführliche) Frage.

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