Natürlich kann sie das. Solange die Zahlung deinem Kundenkonto zugeordnet werden kann ist egal wer die Überweisung vornimmt
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Das Kindergeld müssen deine Eltern zurück bezahlen. Das müssten sie auch wenn sie es dir ausbezahlen würden. Nur wenn eine Abzweigung an dich direkt bei der Familienkasse eingeleitet wurde würdest du das zahlen müssen.