Nee er ist nur in seiner Wohnung gemeldet. Wie gesagt krankheitsbedingt aber auch sehr oft bei uns zu Besuch!
Liebe Forenadmins, sie können ja manche Auseinandersetzungen löschen! Jedoch habe ich mich immer an die Forenvorschriften gehalten.
Ihre Forenregeln:
Punkt 3. 3. Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.
Da gegebene Antworten nicht zielführend waren, weder richtig noch qualifiziert, habe ich dazu mal einen Kommentar zu abgegeben. Leider scheint das nicht erwünscht zu sein. Das dürfen sie natürlich auch löschen!
Danke
Irgendwie wird meine Frage nicht beantwortet! Nochmal zum Verständnis: Ggf. ich bekomme meinen Rentenbescheid erst nach meiner beantragten Rente zum 1.11. also sagen wir mal zum 1.12. und ich kündige dann sofort ggf. mit Auflösungsvertrag. Dann habe ich ja im November eine Doppelzahlung da die Rente ja dann rückwirkend gezahlt wird. Wie soll das dann gehen!
12 Monate in 24 Monaten muß man gearbeitet haben? Ja habe ich, es liegen da aber 3 Monate ALG-Bezug dazwischen! Gilt das MIT DEN 24 Monaten IMMER noch?
Hartz IV oder Leistungen nach SGB XII bekomme ich nicht, da zu hohes Sparkonto
Lieber Hubkorn, ist ja alles sehr ausführlich und detailliert aber stimmt so nicht!
Ich kann mit 60 Jahren und 7 Monaten in die Rente für Schwerbehinderte gehen. ( lt. Dt. Rentenversicherung) kann ich mit Abschlägen von 10,8% mit 60 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen! Da ich erst später in Schwerbehinderten - Rente gehe werden es wohl 9% Abzüge die ich wohl einkalkulieren werde.
von Experte/in Experten-Antwort Also nochmal zur Klarstellung, ein frühestmöglicher Rentenbeginn ohne Vertrauensschutz ergibt sich ab 01.05.2014, so dass Sie vor Ablauf der Schwerbehindertenausweis 11/2015 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen können. Hierbei haben Sie ein Dispositionsrecht und können, vorausgesetzt die WZ von 35 Jahren ist erfüllt, den Rentenbeginn vom 01.05.2014 an bestimmen. Für jeden Monat den Sie später gehen verringert sich der Abschlag i.H.v. 10,8 % (01.05.2014) um 0,3% je Monat
Das war die Expertenantwort der Deutschen Rentenversicherung
Danke für ihre Antwort, leider ist sie falsch! Das bestätigte auch der VdK zu dem ich heute kontakt aufgenommen habe!
Das Kindergeld steht doch den Eltern zu und wir haben nie was mit dem Jobcenter zu tun gehabt. Und Sohn ist scho seit Februar vom JC weg!
Wir Eltern und denen steht das Kindergeld zu, hatten nie was mit Hartz 4 zu tun. Es gibt auch keinen Abweigungsbescheid der Familienkasse. Und Sohn bekommt nun EM- Rente
Na dann, das eine Behörde denkt man könne das mal selber ausrechnen ist schon interessant. Die glauben doch sonst immer der Bürger könne nix????
Ja, es handelt sich um Aufhebung von ALG 2 Da mein Sohn nun Rentner ist! Die Rente wurde Rückwirkend genehmigt. Der Rentenbescheid kam am 28.12.2013 und wurde sofort beim JC im Briefkasten hinterlegt. Da das JC bei uns zwischen Weihnachten und Neujahr nicht arbeitete, kam der Aufhebungsbescheid am 03.01.2014. Aber verschwiegen wurde da nix.
Ergänzung Nach SGB X
Wie gesagt hat mein Sohn eine Schwerbehinderung GdB von60 und ist 28.jaher alt. Nun haben wir das Krankenhaus angeschrieben wo die Erkrankung schon vor dem 25 Lebensjahr bescheinigt wurde. Reicht das oder musste die Schwerbehinderung schon damals von uns beantragt werden. Haben wir nachtürlich nicht gemacht weil wir gedacht haben die psychische Erkrankung in den griff zu kriegen. Was natürlich nicht passierte. Reicht die Bescheinigung der Krankeheit der Kindergeldkasse. Oder hätten wir damals schon die GdB beantragen sollen? Also pech gehabt?
Besten Dank für Eure Antworten. Gekündigt bin ich noch nicht. Aber es rumort! Da wollte ich das schon mal wissen