Nein, da musst du dir keine Sorgen machen, das hält die Kamera aus. Vielleicht wird die Linse beschlagen sein, wisch sie einfach mit einem weichen Tuch ab, wenn du sofort wieder fotografieren möchtest.
Was soll ein "Maus Springer" sein? Meinst du eine Springmaus, also ein Tier, das normalerweise in der südlichen Hemisphäre und dort in Wüstengegenden vorkommt? Dann Google doch einfach mal "Pflegeanleitung Springmaus", dann wirst du alles erfahren, was du zum Wohlergehen des kleinen Nagers brauchst.
Devo dire. Hättest du aber leichter googeln können und dann die Antwort schneller gehabt. LG whistleblow
Zum Verschenken musst du dir schon ein bisschen mehr Mühe machen, entweder im Internet anbieten oder einfach auf einem der schwarzen Bretter im Supermarkt eine Postkarte mit deinem Anliegen und deiner Telefonnummer posten. Da wird sich schon ein Selbstabholer finden, wenn das Gerät noch intakt ist. Für die Entsorgung des Kühlschranks (oder anderer Elektro-Großgeräte) gibt es fast überall über den Kontakt deiner Stadt oder Gemeinde feste Abholtermine, du must das Gerät da nur für den nächsten Termin anmelden und erst am Abend vor dem Termin rausstellen. Ähnlich wie beim Sperrmüll, den musst du ja auch anmelden. Das kostet dich nichts, nur ein Telefonat und vielleicht ein nettes Danke für denjenigen, der dir hilft, das schwere Teil auf die Straße zu setzen. LG whistleblow
Deine Frage ist leider unpräzise gestellt. Ich vermute mal, dass der Eigentümer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung Hausmeisterdienste in Rechnung stellt, die er selbst erbringt. Das darf er, er muss sie lediglich explizit nachweisen, korrekt - wie alle anderen Nebenkosten - auf die Mieter umlegen. Diese Hausmeisterdienste müssen allerdings, auch was die Kosten betrifft, von ihm nachweisbar und auch in ihrer Höhe vertretbar sein. Ob das so ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, dafür sind deine Angaben zu allgemein. Im Zweifelsfall solltest du jedoch bei dem nächsten Mieterverein oder auch Haus und Grund nachfragen. Du musst ja nicht sagen, dass du vielleicht ein Problem hast (denn dann kommt gleich die Frage nach einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft), sondern die Frage allgemein und unverbindlich stellen. Mit einem Funken an Diplomatie bekommst du alle Antworten, die du brauchst. LG whistleblow
Normalerweise müsste da ein Etikett mit einer Waschanleitung drin sein. Solltest du die Symbole nicht kennen, im Internet nach Waschsymbolen googeln, da findest du alle Erklärungen der Symbole zum Ausdrucken und Merken. Im Zweifelsfall aber das Sweatshirt auf links drehen, mit einem "Black"-Flüssigwaschmittel auf 30 Grad Schongang waschen, wieder auf rechts wenden und zum Trocknen auf einen Kleiderbügel hängen. Das dürfte dem Material, was auch immer es sein mag, nicht schaden, im Gegenteil, es duftet dann auch noch gut. LG
Die einfachste Methode ist, links unten auf der Tastatur die "Strg"-Taste zu drücken und gleichzeitig die - (Minus-)Taste, bis die gewünschte Bildschirmgröße erreicht ist. Nachhaltig hilft die Systemsteuerung über das Startmenü, von der aus sich die Bildschirmeinstellung passend zu Ihrem Computer (Grafikkarte) und Monitor festlegen lässt. Im Zweifelsfall das Startmenü anklicken, in dem Suchfenster Bildschirmauflösung eintippen und dann im geöffneten Fenster die Standardeinstellung wählen und bestätigen. Danach sollte nichts mehr schief gehen. LG
Ich lasse deine Schilderung des Vorfalls einfach mal unkommentiert stehen, doch du hättest - auch zu deiner eigenen Sicherheit - sofort die Polizei rufen müssen. Alles, was du getan und gesehen hast, kannst du nicht beweisen, am Ende hast du dich der Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden schuldig gemacht. Und, wenn dein Opfer so gepolt sein sollte, wie du es hier schilderst, dann hast du juristisch ganz schlechte Karten, denn dann hätte sie mit den Passanten sogar Zeugen auf ihrer Seite. Sorry, aber wenn du wirklich unschuldig sein solltest, dann hast du alles falsch gemacht, was man in so einer Situation nur falsch machen kann. Und - nochmal sorry - selbst mir als Außenstehendem fällt es schwer, deiner Unschuldsbeteuerung zu glauben. Du hast, warum auch immer, einen Unfall verursacht und hättest damit auch keine "Nebenabreden" treffen dürfen, die dir im Nachhinein vielleicht sogar doppelt schaden werden. Sollte sie dich nicht anzeigen, was ich aufgrund deiner Darstellung nicht vermute, dann siehst du verdammt alt aus. An deiner Stelle würde ich mir schon mal einen guten Anwalt suchen.
Erfahrung ja, die Begeisterung hält sich in Grenzen. :) Bei mir hat die Creme (Veet) etliche allergische Reaktionen ausgelöst - Brennen, Jucken, und am Ende waren die Stoppeln genau so schnell wieder da, als hätte ich sie, wie zuvor und seither auch wieder, einfach mit den billigsten Einmalrasieren bekämpft. Das ist zwar aufwendig, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass eine Creme das Gefühl der glatten Haut länger konservieren würde, im Gegenteil: Ich habe danach etliches an Dexpanthenol benötigt, um meine Haut überhaupt erst mal wieder zu beruhigen. Und die Stoppeln waren dann auch wieder da. Das mag eine persönliche Erfahrung sein, aber seither sind mir fünf Einmalrasierer lieber, die zudem nur ein Fünftel dessen kosten, was ich für so eine blöde und gar nicht nachhaltig wirkende Creme ausgeben muss.
Meiner Erfahrung nach hat dm die größere Auswahl, aber das mag auch regional unterschiedlich sein. Doch bei all den Cremes ist extreme Vorsicht geboten, ich hatte "Veet", du musst sie exakt nach Gebrauchsanweisung auftragen und entfernen, sonst gibt's tagelange Hautreizungen bis hin zum juckenden oder gar brennenden Ausschlag. Wie du vielleicht zwischen den Zeilen lesen kannst, würde ich persönlich keine Creme mehr benutzen, die Härchen wachsen genau so schnell wieder nach, als hättest du sie einfach rasiert. Und auch eine Rasur kräftigt die Haarwurzeln, so dass du am Ende täglich damit beschäftigt bist, die kleinen Stoppeln zu entfernen. Mein Tipp: Wie immer kommt es auf einen gesunden Mittelweg an. Ich glaube nicht, dass es Mittel gibt, Körperhaare dauerhaft zu entfernen, das wäre gegen die Natur und - egal welches Mittel man nimmt - sicherlich auch mit Nebenwirkungen behaftet. Da ist die preiswerteste Methode - billige Einmalrasierer - sicherlich die beste. LG
Nichts. Einfache Frage, einfache Antwort. Da es die Praxisgebühr nicht mehr gibt, fallen auch diese zehn Euro weg, Blutgruppenbestimmung ist eine kassenärztliche Leistung.
Sorry, dass ich im Moment genauso ratlos bin, wie du. Bin ähnlich lange dabei und weiß auch noch nicht, wie ich diesen Fluch wieder los werde. Ja, wir hätten uns vorher informieren müssen, warum dieses Portal bei seriösen Testberichten nicht einmal erwähnt wird.
Die Kündigungsmodalitäten stehen in den AGB, der Betreiber dieser Seite sitzt allerdings in den Niederlanden, und da ist EU-Recht offenbar noch nicht so ganz mit vereinbartem Verbraucherschutz kompatibel. Auch die Ankündigung, dass - wenn binnen sechs Monaten kein realer Kontakt zustande gekommen ist, die Aufnahmegebühr zurückerstattet würde, ist eine Farce. Wer will das wie nachweisen?
Geschieht uns Männern aber irgendwie auch nicht unverdient, wenn das Gehirn zumindest temporär unterhalb der Gürtellinie agiert. Die abenteuerliche Vorstellung, binnen eines Monats 1000 potenzielle Sexpartnerinnen haben zu können, mag einen durchaus zum Märtyrer befähigen, aber der Tod kommt dann jäh und brüskierend auf ganz andere Weise, weil es nämlich nie einen realen "Kontakt" gegeben hat.
Wenn ich eine Einschätzung wagen darf, dann sind 70 Prozent der "geilen Mäuse" dort Professionelle oder Fakes, 20 Prozent machen sich einen Spaß daraus, triebgesteuerte Männer zu verarschen und höchstens 10 Prozent sind tatsächlich an realen "Dates" interessiert.
Und noch eins: Um telefonisch Kontakt zu knüpfen, musst du eine 0900-er Nummer zu 1,99 Euro pro Minute wählen, ich dachte, die seien hierzulande längst verboten, aber da habe ich vermutlich falsche Informationen - Zehn Minuten hinhalten sind das Mindeste, und da bist du locker 30, 40 Euro los, ehe es dann heißt, "tut mir leid, die gewünschte Dame meldet sich momentan nicht, versuchen Sie es später noch einmal, oder darf ich Ihnen vielleicht eine andere Dame empfehlen ..."
Nein Danke.
Fazit: Diese Seite ist Abzocke par Excellence, und ich kann mich nicht einmal selbst dafür bedauern, dort gelandet zu sein.
Zu Vorrednern hier: Ja, eine Kündigung nach den AGB des Unternehmens ist rechtswirksam, vergesst aber nicht, euer Bankkonto rechtzeitig und zusätzlich für weitere Lastschriften zu sperren. Dafür bedarf es der Verbraucherzentrale nicht, denn auch da fallen für eine verbindliche Rechtsberatung Kosten an.
Triebgesteuerte Dummheit kostet - und im besten Fall nur Lehrgeld.