wewido 26.01.2013, 20:54 Nach Ablauf der Befr. nutzt der gew. Mieter die Räume weiterhin. Entst. ein unbefr. Mietverhältnis? Vermieter und Mieter des gewerblich genutzten Objektes haben es versäumt, nach Ablauf des zeitlich befristeten Mietvertrages über einen neuen Mietvertrag zu verhandeln. Der Mieter hat das Objekt also ohne gültigen Vertrag genutzt. Der Vermieter will den Raum jetzt anderweitig vermieten. Ist das ohne Einhaltung von Fristen möglich? ...zum Beitrag Antwort von wewido 26.01.2013, 21:32 Die Miete wurde weiterhin bezahlt und vom Vermieter angenommen. ...zur Antwort