Ich denke, dass es bereits vor der Scheidung (daher rührt doch sicherlich der Versorgungsausgleich) eine Rentenversicherung bei der Allianz gab.
Diese wurde dann auf beide im Verhältnis zur Ehezeit aufgeteilt. Ob eine Auszahlung möglich ist (ob es auch sinnvoll ist ?) steht sicherlich in der Police. Noch einfacher: frag doch mal bei deiner Versicherung nach.