Ich möchte mich der Frage anschließen ohne die Community vollzuspammen. Bin gerade auf Geschäftsreise und habe limitierten Internet Zugang zur genaueren Analyse des Gesetzes.
Ähnlich wie der Fragant bin ich auch als Kind türkischer Eltern in Deutschland geboren. Ich bin 25 Jahre alt und habe nein gesamtes Leben in Deutschland verbracht, unter Anderem studiert und bin fest angestellt in München. Bisher hatte ich nur den türkischen Pass, habe aber vor ca. einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Inwiefern kann ich von dem Gesetz Gebrauch machen, sobald es in Kraft tritt? Ich hatte mich zwar schon mit der Aufgabe meiner bisherigen Staatsbürgerschaft abgefunden, nehme aber natürlich eine solche Opportunität gerne entgegen.
Vielen Dank und Grüße aus Puerto Rico!