vielen Dank für die Antwort. Noch einmal konkret es geht nicht darum die domain so darzustellen xzy.gmbh oder xzy.ag. sondern das gmbh vor das Länderkennzeichen also mueller-gmbh.de. Macht man das überhaupt nicht die rechtsform in die domain, egal an welcher Stelle?

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Habe natürlich vorher gegoogelt. Finde da aber leider nichts keine angst, sonst hätte ich hier nicht gefragt. Wenn Du s mir beantworten kannst komplett wäre echt super.

merci

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@WetWilly verstehe Deine beiden Aussagen nicht. Stehen für mich im Widerspruch, zum einen sagst Du, ich muss ihm keines Einräumen zum anderen liegt die Gewährleistungspflicht bei mir. Also was den nun?

Kann mir jemand eine verbindliche aussage geben?

Nocheinmal der Käufer hat mir schon schriftlich bestätigt, dass er das Gerät die ersten Tage einwandfrei nutzen konnte, wie ich auch angenommen habe da ja OVP und erst nach einer Woche Tasten nicht mehr funktionierten.

Danke für weitere Antworten

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Ok das mit Hersteller ist mir klar; leider habe ich keine Rechnung also schwierig oder?

Hat er irgendwelche Ansprüche gegen mich. Laut seiner mail sagt er dass bei der Übergabe die Ware einwandfrei war, also die ersten Tage das Handy einwandfrei funktioniert hat.

Vielen Dank für die Antworten

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