Bei mir in der Stadt ist es so geregelt, dass man sofern man die Einverständnis des Rektors hat und es sich um einen Notfall bzw. größeren Einsatz handelt, den Unterricht verlassen darf.

Es versteht sich hierbei von selbst, dass man für eine Ölspur nicht die Schule verlässt, schon gar nicht während einer Klausur. Und auch bei Problemen in der Schule sollte man doch lieber der Schule den Vorrang einräumen.

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Das kann man nicht pauschal sagen.

Erstmal kommt es darauf an in welchem Bundesland du wohnst, da du in einigen schon mit 16 und in anderen erst mit 18 in die FF eintreten darfst.

Und dann kommt es noch darauf an wie deine Ofw das mit Jugendlichen regelt.

Bei manchen, wie bei uns, darf man sofort mit und helfen (natürlich nicht im Gefahrenbereich) und bei anderen muss man erst die Grundausbildung bzw. den Truppmann 1 abgeschlossen haben.

Und bei einem FME bzw. Piepser ist es nochmal komplett unterschiedlich.

Wenn deine Ofw genug für alle hat, könntest du gleich einen bekommen. Wenn nicht, dann haben Führungskräfte, AGT, Maschinisten und allgemein erfahrenere Kameraden erstmal Vorrang.

Hoffe ich konnte helfen.

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Ich kenn eine mit zwei Teilen, die ab und zu mal auf ZDF Info läuft.

Der Link vom ersten Teil steht unten. Den vom zweiten konnte ich leider nicht mehr einfügen, aber den findest du auch auf Youtube.

Hoffe ich konnte helfen.

https://www.youtube.com/watch?v=m5o1lA\_N02c


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In Niedersachsen kann man schon mit 16 in die aktive Wehr eintreten und je nach Ortsfeuerwehr auch schon auf Einsätze mitfahren.

Bei uns z.b. ist es so geregelt, dass man schon mitfahren darf, aber eben nur "Handlangertätigkeiten" ausüben darf. Zu dem wird bei schweren Verkehrsunfällen darauf geachtet, dass die jüngeren Kameraden die Opfer nicht zu sehen bekommen.

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Meiner Meinung nach sollten Katzen immer raus dürfen, auch wenn in der Nähe befahrene Straßen sind. Katzen gehören nach draußen und wer einmal seine Katze draußen gesehen hat, versteht das sofort.

Zurückzufinden ist für eine Katze überhaupt kein Problem und wenn es keine sehr viel befahrene Straße ist, ist die Gefahr auch nicht zu groß.

Und ganz ehrlich, wenn man in einer Gegend wohnt, in der es für Katzen zu gefährlich ist, dann sollte man sich keine anschaffen.

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Wenn sie die Arbeit früh genug angekündigt hat, ist es erlaubt. Nur weil die letzte Stunde ausgefallen ist, ist es grundsätzlich kein Grund eine Arbeit zu canceln.

Aber es wäre natürlich sehr fair von deiner Lehrerin, wenn sie die Arbeit noch mal verschieben würde, um euch die Chance zu geben alles Wichtige zu klären, zumal das erste Halbjahr ja quasi beendet ist (zumindest in Niedersachsen) und genug Zeit sein dürfte.

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Bei uns ist es so, dass die Leitstelle die Zeitung informiert.

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Ich weiß nicht wie es bei der Berufsfeuerwehr ist, wo du dein Praktikum machen wirst, aber ich kann dir erzählen, wie es bei meinem Praktikum in Bremen war.

Ich hatte dort angefragt, ob ich meine Schutzkleidung von der FF mitnehmen soll, dies wurde aber verneint, da ich nicht auf Einsätze mitdurfte. Und bei meinem Praktikum brauchte ich auch keine "spezielle" Kleidung mit Ausnahme im Technischen Betrieb, wo ich den Blaumann und die Sicherheitsschuhe aber gestellt bekommen habe.

Hoffe ich konnte helfen.

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Meistens haben die Berufsfeuerwehren eine Website, auf denen man sich dann auch an einen Ansprechspartner wenden kann.

Ich muss in der 10. auch ein Schülerpraktikum machen, habe meine Bewerbung dann an an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt und keine Woche später habe ich dann einen Brief mit der Bestätigung erhalten.

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Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das geht.

Ich habe auf jeden Fall ein Schülerpraktikum bekommen.

Du musst einfach mal auf die Homepage der Berufsfeuerwehr gehen und einen Ansprechpartner suchen.

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Ich glaube es ist nur wichtig das du die Angehörigkeit eines EU-Staates hast und das wäre als Belgier ja der Fall.

Mit dem 10. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom Dezember 1993 hat der deutsche Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass EU-Angehörige, die nicht im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit sind, in ein Beamtenverhältnis berufen werden können. Ausgangspunkt für diese Öffnung des bundesdeutschen Beamtenrechts war Art. 48 des EWG-Vertrags, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union gewährleistet. Allerdings ist nach § 7 Abs. 2 BBG die deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor Voraussetzung für die Ernennung ins Beamtenverhältnis, „wenn die Aufgaben es erfordern". Nach einer Anwendungsempfehlung des Bundesinnenministeriums vom 2. Juli 1996 zählt hier zu der so genannte Kernbestand staatlicher Aufgabenwahrnehmung (z. B. heraus gehobene Funktionen im Leitungsbereich von Bundes- und <
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Allgemeine Sachen, wie Essen, wohlbefinden, was sie haben möchte, ob sie duschen will, ob ihr das gefallen hat etc. Falls du schon al in Frankreich warst, sind dr sicherlich auch wichtige Sachen aufgefallen, die du noch nicht konntest.

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HAuskatzen haben eine Lebenserwartung von ca. 15 Jahren, können aber durchaus auch älter werden. Die älteste Katze is 38 Jahre alt geworden.

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Wenn die europäischen/amerikanischen/asiatischen Lebensmittelfirmen mit der Ausbeutung des fruchtbaren Landes und der Bevölkerung aufhören würden, wäre schonmal ein Schritt getan.

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