Antwort
Ob die Schulden von ihr mit übernommen werden müssen, kommt ganz darauf an, was beim Schuldenmachen vereinbart wurde.A uf jeden Fall handelt die Anwältin im Auftrag des Exfreundes. Sie muß zunächst nicht unbedingt belegen, ob die Forderung berechtigt ist. Das muß dann der Exfreund im weiteren Verlauf machen. Aber warum stellst Du so eine Frage. Wenn mir eine Forderung über diesen Betrag ins Haus flattert, bin ich sofort beim Anwalt. Es kann nur noch billiger werden.