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wefrase

21.12.2011
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Biebz
21.12.2011, 17:39
Anwaltsbrief: 1250€ & Anwaltsgebühren?

Hey Leute. Meine Schwester hat vor 2 Monaten eine Anzeige gegen ihren Exfreund gemacht, wegen Stalkerei. Heute bekam sie ein Brief von seinem Anwalt und darin stand, meine Schwester solle 1250€ wegen frühere angebliche Schulden und zusätzlich 189€ Anwaltsgebühren bis Mitte Januar 2012 zahlen. Darf die Anwältin so bedrohen ? Und kann ihr Exfreund die 1250€ zurückfordern, obwohl es gar nicht stimmt und er keine Zeugen hat ? Die Polizei weiß wie ihr Exfreund drauf ist. Sie kennen ihn zu gut von früheren Anzeigen wegen stalken. Danke im Vorraus :)

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Antwort
von wefrase
21.12.2011, 17:48

Ob die Schulden von ihr mit übernommen werden müssen, kommt ganz darauf an, was beim Schuldenmachen vereinbart wurde.A uf jeden Fall handelt die Anwältin im Auftrag des Exfreundes. Sie muß zunächst nicht unbedingt belegen, ob die Forderung berechtigt ist. Das muß dann der Exfreund im weiteren Verlauf machen. Aber warum stellst Du so eine Frage. Wenn mir eine Forderung über diesen Betrag ins Haus flattert, bin ich sofort beim Anwalt. Es kann nur noch billiger werden.

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