Ist unter Berücksichtigung des äußeren Augenscheins die an der Aussenwand angebrachte Lüftungsanlage Einschluss der Zu- und Ableitungen (Belüftung, Strom) dem Stand der Technik (insb. VDI2052) entsprechend installiert?

Steht nach Augenschein der Erteilung einer Fachunternehmerbescheinigung etwas entgegen?