Kann man Zwangsvollstreckungssache gegen Willen der Vermieter stoppen??

Der Vermieter meinem Vater hat eine Klage eingereicht wegen Räumung, Herausgabe und Forderung.

Ich habe zufälligerweise den Beschluss des Amtsgerichts vom 19.12.2017 bei meinem Vater entdeckt.

Ich habe vor Allem festgestellt, dass meiner Vater demenziell Erkrankt und nicht mehr Geschäftsfähig ist.

Deshalb habe ich einen Schreiben beim Amtsgericht vorgelegt und wurde auch zitiert dass meiner Vater Geschäftsunfähig ist. 

Ich habe auch beim Amtsgericht einen Antrag wegen Betreuung gestellt und inzwischen Zeit wurde auch begutachtet. Heute hatten wir einen Termin wegen Anhörung und demnächst erwarten wir den Beschluss des Amtsgerichts.

Nun bekam ich auch einen Schreiben vom Obergerichtsvollzieher wegen Zwangsvollstreckungssache, dass der Besitzanweisung am 11. April 2018 durchgeführt wird. Obwohl ich dass ich mit einem Schreiben bekannt gemacht habe, weil dass meiner Vater beim Amtsgericht wegen seiner Krankheit nicht erscheinen konnte und vor Allem dass er Geschäftsunfähig ist.

Ich habe inzwischen Zeit mit dem Vermieter telefoniert und der will leider von der Sache nicht zurücktreten und will einfach die Sache mit seinem Rechtsanwalt bis zum Ende durchführen. 

Nun, meiner Vater ist 82 Jahre alt und lebt teilweise mit seinem Rente und vom Sozialamt (Grundsicherung).

Er wohnt bereits seit 1979 in dieser Wohnung und er hat seiner Miete immer bezahlt. Nur letztes Jahr im September dass er zu viel von seinem Girokonto Geld abgehoben hat, könnte der Abbuchungsauftrag für Miete von seinem Konto nicht durchgeführt werden.

Er streitet auch dass er von seinem Konto gar nicht Geld abgehoben hat. Also, er weisst leider nicht mehr was er tut.

Ich habe inzwischen Zeit einen neuen Konto bei einem anderen Bank eröffnet und ca. seit 2 Monaten passe ich ihm auf, damit das gleicher Fehler nicht noch einmal wiederholt.

Ich habe auch inzwischen Zeit beim Sozialamt angerufen und dass die Kosten bzw. die Mietrückstände übernommen werden, falls der Vermieter einverstanden ist eine Bestätigung Vorzulegen, damit dass meiner Vater weiterhin in dieser Wohnung bleiben kann.

Nun, meine Frage ist hier, kann man dieser Zwangsvollstreckungssache gegen Willen der Vermieter nicht stoppen? 

Und ist es üblich bei jeden Prozess Alles schnell wie möglich durchgeführt wird und dass man nicht mal genügend Zeit bekommt für eine andere Räumlichkeiten? Ist man dann zwangsweise Obdachlos? Sowas ist natürlich bitter und traurig.

Niemand wirft hier irgend etwas vor, dass wir Zahlungsunfähig sind oder dass wir nicht Zahlen wollen. 

Ich wusste nicht von der Sache, vor Allem wie schwer das meiner Vater Krank ist.

Die andere Frage ist natürlich für uns, ob wir überhaupt einen fairen Prozess erhalten werden? Also, was können wir eigentlich noch tun?

Gibt es auch die Jenigen, die ähnliche Probleme gehabt haben?

Ich würde mich sehr freuen auf Beantwortung der Anfrage und bedanke ich mich im Voraus für Alle bemühungen und vor Allem für die aufrichtige Beiträge.

Vielen Dank!

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Gibt es de Möglichkeit, wenn wir mit dem Vermieter einigen würden und dass der Vermieter dieser Zwangsvollstreckung stoppen könnte?

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Hier habe einen Link gefunden, über die Weiternutzung der Wikipedia, https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=109993057
könnte natürlich nützlich sein aber ist leider trotzdem kompliziert. 

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Wie kann ich Sunexpress Flugticket einfach stornieren?

Hallo,

ich habe heute einen Flugticket von München nach Dalaman, bei einem türkischen Reisebüro für meiner Mutter gekauft. Eigentlich wollte ich von Nürnberg nach Dalaman und zurück wieder von Dalaman nach Nürnberg einen direkten Flug. Da es leider keine direkten Flug verfügbar war, wurde von München nach Dalaman und wieder zurück von Dalaman nach München gebucht. Sie meinte auch, dass der Flugticket viel günstiger ist, als wenn Sie mit dem Turkish Airlines geflogen hätte.

Ich bezahlte exakt EUR 200,00. Ich stellte fest, nach dem ich zu Hause war, dass der Gesamtkosten auf EUR 320,00 steigt.

Die Reise von Nürnberg nach München kostet schon für 2 Personen EUR 39,80. Da ich wieder von München nach Nürnberg wieder zurück muss, kostet mir extra EUR 19,00. Am 15.10.2016 wird Sie wieder am Flughafen München landen und ich muss Sie natürlich wieder abholen und kostet uns wieder ca. EUR 60,00.

Das Problem ist, das meiner Mutter ältere Dame ist und dass Sie sich leider nicht alleine richtig bewegen kann und dass Sie auch kaum deutsch spricht. Ich bin leider auch Gehbehindert und laufe nur mit beidseits Unterschenkelprothesen. Nach dem ich zu Hause war, merkte ich wie kompliziert die Sache ist.

Nun, ich rufte den Reisecenter am gleichen Tag an und sie sagte dass man den Flugticket nicht stornieren kann. Etwa, nach halben Stunden später rufte ich Sie noch einmal an und sagte Sie, dass die Stornierung für mich viel Kosten würde.

Ich habe sowas in meinem Leben noch nie erlebt und so einen Erfahrung mache ich heute zum erstes mal. Theoretisch gesehen kostet mir sehr viel Zeit und noch dazu mehr extra Kosten ca. EUR 120,00. Also, insgesamt kostet uns EUR 320,00 und das ist natürlich nicht billig.

Deshalb möchte ich hier fragen, eventuell welche Möglichkeiten könnte es noch geben oder kostet die Stornierung wirklich viel zu viel? Sie fliegt erst am 03.09.2016.

Ich würde mich freuen, für eine richtige Antwort oder für eine Lösung.

Vielen Dank!

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Also, ich war gestern mit dem Zug in München Hbf. Dann bin ich weiter gefahren mit dem S-Bahn zum Flughafen. 

Also, ich sehe die Sache gar  nicht so schlimm, wie ich mir so vorgestellt habe. Noch einfacher könnte man sich gar nicht vorstellen. Wenn man von der S-Bahn ausgestiegen ist, ist nur einige Schritte zum Schalter des Flughafens.

Da ich Schwerbehindert bin und nutzte ich mir einfach den Deutschlandweit  kostenlosen Gelegenheit, zum erstes mal in meiner Geschichte überhaupt und machte ich mir sogenannten einen "Tagesreise".

Außerdem, es gibt tatsächlich Busse, die für EUR 5,00 pro Person nach München fahren. Hier werde ich sicherlich die Busse vornehmen, vor Allem für meiner Mutter das Beste und günstigste Möglichkeit ist.

Also, für mich ist die Sache hiermit erledigt und ich sage einfach nur "Gott sei Dank!". Es ist für mich wenigstens einer neuer Erfahrung und werde ich wahrscheinlich in Zukunft immer wieder versuchen bei jeder Gelegenheit diesen kostenlosen Möglichkeit zu nutzen und ständig unterwegs mit dem Zug durch die Deutschlands Städte sein.

Auf der andere Seite ist schon jämmerlich, das mit der Stornierung nur Probleme geben kann.  Anscheinend, das einige Dinge sollte man so richtig überlegen. Aber, es ist wenigstens einen direkten Flug nach Dalaman und das beruhigt mich, das zu wissen.

Vielen Dank für Alle, die gerne mitgemacht haben und wünsche Alles Gute!

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Okay, es hat sich erledigt! Ich hatte einen Standartpost für EUR 1,45 und geklebt wurde einen Paketschein für EUR 4,40, müßte ich noch 1 Euro bezahlen für Sachwerte bis 500 Euro. Also, insgesamt gekostet für Einschreiben und Versicherung EUR 5,40. Es ist etwas mehr aber ich bin damit vollkommen Zufrieden. 

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Unverschämte Honorarabrechnung der Rechtsanwalt

Hallo,

ich hatte einen Darlehensvertrag bei meiner Bank, der bis 31.03.2014 abläuft. Deshalb, erhielt ich auch einen Darlehensangebot per Post, mit der Bitte, dass ich mich bis 10.01.2014 entscheiden sollte. Ich habe es dann am 03.01.2014 für den Zinssatz 2,22% unterschrieben und per Post wieder an die Bank zurückgeschickt.

Nach einer kurzer Zeit fand ich einen besseren Zinssatz über 1,75% und für besseren Konditionen. Ich dachte, dass ich immer noch ca. 3 Monate Zeit hatte, aus dem Vertrag auszusteigen. Doch, es kam leider anders und der Bank weigerte sich weil, dass ich einen neuen Vertrag abgeschlossen habe.

Ich wollte die Sache einfach über die Bühne bringen und ging ich zur einer Rechtsanwalt, der sich für solche Fälle spezialisiert hatte, dachte ich zumindest für den ersten Moment. Ich habe an ihm ausdrücklich erwähnt, dass ich sein Honorar nur über meinem Rechtschutzversicherung bezahlen kann. Das war auch die tatsächlicher gegenseitiger Vereinbarung gewesen.

Er hat mehrmals Schreiben an Rechtschutzversicherung zugeschickt und dafür brauchte er ca. 5 Monate Zeit. Sonst hat er auch nichts unternommen. Jedesmal erwähnte der Rechtschutzversicherung mit einer Aufsatz "ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall ist auch unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung erst mit der Ablehnung der Bank gegeben. Deshalb wurde auch keine Kostenschutz zugesagt.

Heute erhielt ich vom Rechtsanwalt einen Honorarabrechnung über 566,44 Euro, um Ausgleich. 1,0 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 7.765,57 Euro).

Das war der Schock für mich und es kommt auch wirklich sehr unverschämt vor.

Ich habe auch bei der Kanzlei angerufen, aber nicht persönlich mit der Rechtsanwalt besprochen und habe auch gesagt, dass ich die Sache unverschämt finde.

Jetzt erwarte ich noch einen Schreiben der Kanzlei.

Ich wollte trotzdem hier die Sache in Frage stellen und gerne wissen, was ihr darüber hält und wie ich in dieser Sache am Besten vorgehen sollte?

Ich finde es auch Schade und jammerlich, dass ich leider keine besseren Konditionen erhalten konnte. Da konnte ich wenigstens einiges sparen!

Vielen Dank im voraus für Alle, die gerne etwas dazu mitteilen und kommentieren möchten!

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Hat sich Alles erledigt! Ich finde es schade, dass ich überhaupt so eine Frage gestellt habe. Da hofft man auf einer richtige Antwort aber da kommt keine einziger mit einem richtigen Antwort!

Ich würde es einfach sagen, Ende gut, Alles gut, bis auf das Eine, nämlich: Der Vertrag, nach dem es unterschrieben wurde, es könnte nicht mehr Rückgängig gemacht werden!

Trotzdem, Vielen Dank!

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Also, es funktioniert auf einmal wieder! Ich habe gar keine Einstellungen geändert.

Es wurde behauptet, das jemand auf Youtube Kanäle versucht zu hacken und den Text "Dieser Kanal ist nicht aufrufbar" auferscheinen lässt.

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Du hast normalerweise 2 Wochen Widerrufsrecht. Du muss nicht unbedingt bezahlen, wenn du es gar nicht willst und weil dass du auch keine Unterschrift geleistet hast. Wenn das Geld von deinem Konto abgebucht wird, kannst wieder zurückbuchen lassen. Mit Sicherheit werden die Dir Mahnungen zuschicken. Dann brauchst du einen richtigen Anwalt, der dich bei der Sache richtig vertretet. Jeder kann ein Fehler machen, ist Selbstverständlich. Ich wünsche dabei viel Erfolg!

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