Studienvorraussetzungen laut der Uni Heidelberg:

Außer der allgemeinen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss sind im Studiengang Rechtswissenschaft keine speziellen Anforderungen – auch keine Lateinkenntnisse – vorgesehen; lediglich für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse (Latinum) erforderlich. Als allgemeine Eignungsvoraussetzung wäre neben einer breiten Allgemeinbildung insbesondere die Fähigkeit zu nennen, sich schriftlich und mündlich gut und korrekt auszudrücken - eine für Juristen unentbehrliche Voraussetzung. Außerdem setzt rechtswissenschaftliches Arbeiten in besonderem Maße die Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken voraus. Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sollten mitgebracht werden. Gute Kenntnisse in fremden Sprachen (insbes. Englisch und Französisch) werden in Zukunft für Juristen noch wichtiger werden. Als Anhaltspunkt für die Studienentscheidung mag dienen, dass nach zahlreichen Untersuchungen ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Notendurchschnitt im Abitur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Latein (bzw. erste Fremdsprache) und dem Erfolg im Jurastudium (bzgl. Examensergebnissen und Studiendauer) besteht.

Du brauchst also keine besonderen Mathematischen Fähigkeiten, solltest aber Grundwissen darin besitzen!

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