natürlich bekommst du das netbook es ist doch dein recht !

m 04.08.2011 sind neue Regelungen zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten und es gelten seitdem auch neue amtliche Musterbelehrungen. Es gilt jedoch gemäß in Art. 229 § 27 EGBGB eine 3-monatige Übergangsfrist, wonach die alten Musterbelehrungen noch bis zum 04.11.2011 weiter verwendet werden dürfen, ohne dass ein gewerblicher Verkäufer dafür abgemahnt werden kann. Wir empfehlen dennoch allen gewerblichen Verkäufern so schnell wie möglich die neuen Musterbelehrungen zu verwenden, da auf Grundlage der alten Belehrungen jedenfalls kein Wertersatz für die Nutzung der Sache verlangt werden kann.

Die Änderungen gehen zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.09.2009 (Az.: C-489/07) in der das Gericht festgestellt hatte, dass die bisher geltenden deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise europarechtswidrig waren. Mit dem neuen § 312e Abs. 1 BGB ist nun klargestellt, dass ein Unternehmer einen Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache nur dann verlangen kann, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Sache hinausgeht und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ordnungsgemäß über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt wurde. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht der Gesetzgeber das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

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warum sollen es denn deine eltern nicht wissen sag ihnen doch die warheit

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nein das ist nicht gefärlich föllig normal

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hallo, hast du überprüft ob du die neuste version hast?

hier das ist die neuste

http://infoloader.com/2011/08/24/windows-live-messenger-2011/

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wenn du sie fragst warum ihr eigentlich keine freunde mehr seit dan löst es sich bestimmt

viel glück

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hallo weis nicht so ganz aber schau doch mal in der straßen ordnung nach

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