im mietvertrag steht nur:

"Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)"

siehe http://www.wohnungsboerse.net/files/Wohnungs-Mietvertrag.pdf

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Danke schonmal

@Theheckler: Nein es sind zwei Wohnungen. Die 75qm unsere alte ist praktisch eine Einliegerwohnung, mehr oder weniger im Keller (Hanghaus). Der Rest gehört alles Ihr. Wie geschrieben 120 im ersten Geschoss bzw. EG (wie mans sieht) (also über uns) und 150 oben.

Sie argumentiert hald, dass Sie da nicht geheizt hat.

@ xtradry Mietvertrag wurde dieser von ihr verwendet: http://www.wohnungsboerse.net/files/Wohnungs-Mietvertrag.pdf (Muster ist hald unausgefüllt) Falls es dir weiterhilft

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was ist denn bei denen Los?

ich habe im April was gekauft jedoch dann wieder zurückgeschickt.

Seit dem Warte ich auf mein Geld..

Keiner zuereichen per Kontakformular.. Keiner zu erreichen per Email... Keiner zu erreichen per Handy..

und jetz?

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geht noch weiter:

Im ganzen Haus wurde wohl der letzte Anstrich ohne abkleben sämtlicher Türstöcke etc. stattgefunden. Alle Türstöcke bzw. Fenster oder auf Holzdecken weisen weiße Farbspriter auf. Kann man da was machen (lassen)?

Auch gibt es im Gang wieder Fließen wo rel. große Löcher vorzutreffen sind. An der Holzdecke gibt es deutliche Wasserflecken an einer Stelle. Kann man diese Decke streichen lassen?

Wie muss eigentlich die Wohnung vom Vermieter übergeben werden? Besenrein? Sauber? unsauber?

Bitte euch um Hilfe.

Das war nur ein kleiner Teil der Mängel.

Danke

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