Hallo, grundsätzlich gibt es dazu klare Richtlinien. ZUnächst eínmal ist es die novellierte TrinkwV im Internet unter dejuris zu finden
Dann ist das in der UBA Empfehlung von 2012 geregelt. Siehe beigefügten LInk: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/empfehlungen.html
Desweitern gibt das Arbeitsblatt W 551 vom DVGW auch eine genaue Anweisung was bei einer orientierenden Legionellenuntersuchung zu machen ist. Da Sie Verfahrensingenieur sind kennen Sie sicherlich die VDI 6023. Dort ist beschrieben welche Voraussetzungen ein Person haben muß um fachgerecht die Probenahmestellen festzugelegen bzw. Proben zunehmen. Bei Fragen könnne SIe mich auch gerne anrufen unter 038352/663911 Gruß Waterbernie