Die Regelung wäre meines erachtens so solange keine andere anderweitige Entscheidung getroffen werden konnte und kann gilt immer noch die Entscheidung des Erstantrages nämlich die Feststellung der vollen erwerbsminderung auch wenn ich einer Reha nicht zugestimmt habe diese haben sie als grundvorraussetzung gemacht die Rentenweitergewährung weiter brwilligt wird.

...zur Antwort