Antwort
OK DANKE FÜR DIE VIELEN ANTWORTEn , vorallem so schnell :)
Meine Frage hätte ich eigentlich etwas genauer beschreiben sollen. Es geht mir speziell darum, wer dafür Zuständig ist und an wen man sich richten kann/soll/muss, wenn man eine Sondergenehmigung braucht, oder wenn man eine Frage zu Regelungen und GEsetzten aht oder Ähnliches.
Wenn ich euch Recht verstanden habe, dann muss man sich an das Vehrkehrsministerium, beziehungsweise erstmal eine Zulassungsstelle wenden. ?!