Angeblicher Fahrraddiebstahl!

Hallo zusammen,

ich habe demnächst eine gerichtsverhandlung wo mir besonders schwerer diebstahl von einem fahrrad vorgeworfen wird. dazu ein paar fakten(zeiträume sind frei erfunden):

ein freund brachte im juni 2009 sein fahrrad mit zu mir und lies es dort erst mal bei mir stehen da er ständig bei mir war. als ich das fahrrad mal benutzt habe wurde ich von der polizei angehalten weil ich in der fußgängerzone gefahren bin. die seriennummer wurde kontroliert.alles in ordnung soweit.hab mir da auch keine sorgen gemacht.

aufgrund eines wohnungswechsels bat ich ihn das frahrrad abzuholen.stattdessen sollte ich es für ihn im internet zu verkaufen. das tat ich. sprach ja nichts dagegen.

dann gab es ein interessent ( anscheinend der damaliger "wirkliche" besitzer ) und der rief die polizei verständlicher weise.das fahhrrad wurde beschlagnahmt.

nun wird mir besonders schwerer diebstahl im zeitraum von 30.12.2008 bis 01.01.2009 vorgeworfen.angeblich ne kette aufgebrochen usw oO

mein kollege macht sowas nicht und er hat das fahrrad blöderweise fahruntüchtig gefunden und hat es wieder aufbereitet.

das ding ist das ich eine bewährung wegen diebstahl habe. aber wie gesagt ich wurde ja schon ca ein halbes jahr nach dem angeblichen tatzeitpunkt angehalten und alles war ok.

muss ich überhaupt zur gerichtsverhandlung? hab es schliesslich schwarz auf weiß das ich angehalten wurde. muss ich mir da ernsthaft sorgen machen ? :D ich hab damit schliesslich nichts zu tun.

hmmmmm....?!!??

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Ich würde in diesem Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.

LG Waringham

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Ich schliesse mich dem an,

Strafbefehle und Verurteilungen werden erst ab dem 91 Tagesatz oder ab 3 Monaten und 1 Tag Haft in dein Führungszeugnis aufgenommen. Es gibt lediglich die Ausnahme bei Sexualdelikten ins besondere §184, §174 etc. die bleiben ein Leben lang im erweitertem Führungszeugnis.

Bei deinem Vergehen ist es eh irrelevant, denn es ist in den USA passiert und in sofern keine Amtshilfe oder dergleichen gelaufen sind, bist du in Deutschland ein unbeschriebenes Blatt.

LG Waringham

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Hallo Lollo2,

laut Jugendschutzgesetz darfst du mit 12 nicht mal Zeitungenaustragen :) Es ist zwar Korios, allerdings sieht das Gesetz es so vor.

Das es nun mit 13 erlaubt ist, liegt einfach daran, dass irgendwo ein "Strich" gezogen werden musste, sprich ein Alter festgelegt.

LG Waringham

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Huhu Sandra,

du kannst es natürlich einreichen, allerdings bekommst du nichts, da es bereits durch die KK abgegolten ist.

Ganz böse gesehen könnte man dir dann sogar einen versuchten Steuerbetrug unterstellen.

LG DavoFi alias Waringham

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Hi Rockit,

es sind jetzt gut § Monate vergangen wie du sagst und nun beginnt die "Rosa-Brille" zu weichen. Es ist ganz normal das die Gefühle nun erst so stark herrauskommen. Der vermeintliche Alltag klopft an die Tür. Du kannst natürlich einfach die Situation aushalten, quasi die Beine durchdrücken und weiter geht es oder aber du gehst einen sanfteren Weg. Das kann zum beispiel bedeuten ein oder zweimal die Woche Telephonierst du mit deinen Eltern. Dies mindert meist ein bisschen das Gefühl nicht mehr "Informiert" zu sein oder ganz einfach nicht mehr dazu zu gehören. Fahrten dorthin werden sicherlich nicht alzuoft drin sein, daher überlege dir Wichtige Tage an denen du mit deiner großen Familie zusammen sein magst. Gut ist auch in einem gewissen maß Ablenkung. Ich schreibe bewusst ein gewisses Maß, denn Verdrängung geht nicht ewig gut, wie wir wissen :)

Halte durch und suche dir deinen & euren Weg.

LG

DavoFi

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