Der Vergleich liegt nahe weil halt beide rechtlichen Maßnahmen sind gegen die man natürlich auch moralisch argumentieren kann
Ich finde die Antwort von der Dame die explizit auf menschenrechtler zutrifft angebracht. Man kann kein Verhältnis aufbauen ohne sich grundlegend mit den jeweiligen Gesetzen zu beschäftigen. Man kann halt nicht Prostitution verbieten wenn das verbieten auf einem gänzlich anderem Fundament fußt.
Uh ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend formuliert