Der Fortbildungsnachweis muss gegenüber den Behörden sofort erbracht werden und gegenüber den Kunden auf Nachfrage.

Die Erklärung gegenüber den Behörden hat der Makler für sich und seine fortbildungspflichtigen Mitarbeiter abzugeben. Am besten in Form eines Formulares in dem auch bestätigt wird, , dass die nach § 34c Absatz 2a GewO bestehende Verpflichtung zur Weiterbildung eingehalten worden ist.

Mit Nachweis.

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Selbstverständlich darfst Du ein Auto fahren und/oder kaufen und es kann nichts passieren.

Mit deinem verbleibenden Geld kann Du sowieso machen was Du willst, Du bist ja kein Sklave des Insolvenzverwalters, Du könntest sogar einen Porsche anzahlen (wenn die Bank mit macht) und es kann nichts passieren.

Wenn jemand anderes das Auto finanziert und Du nur der Halter bist kannst du sowieso fahren was Du willst. Mit dem Porsche am Verwalter vorbeifahren und hupen und winken, das macht Spass ;-).....es kann nichts passieren.

Ich Frage mich manchmal welche unqualifizierten Antworten und welchen Müll hier manchmal von sogen. "Fachleuten" geschrieben wird. Lieber ruhig sein, wenn man nichts weis.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/auswirkungen-des-insolvenzverfahren.html

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In der Regel wird dieses automatisch berücksichtigt. Es kommt drauf an wo. Wenn es um ein P-Konto geht muss man dieses bei der Bank beantragen und auch den Freibetrag (wenn er erhöht ist) extra beantragen. Dazu braucht man einen Bescheid (bekommt man von der ARGE oder anderen Behörden) den man dann an die Bank senden muss.

Wenn es um die Privatinsolventz geht muss man diesen Antrag ode Info an den Insolvenzverwalter senden.

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Ihm devinitiv einen Termin nennen an dem er das Geld zurück zu zahlen hat. Frist setzen!

Wenn er den Termin nicht einhält den Kontakt abbrechen und ihm auch sagen warum. Das ist kein Freund, der sowas macht....

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Ich mache immer meinen Tzaziki dazu, der ist superlecker.

http://www.familien-hilfe.com/griechische-kueche.html

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Du musst den Termin wahrnehmen, besonders wenn es der zur Vermögensauskunft ist. Falls Dir etwas dazwischen kommt und/oder Du an diesem Tag keine Zeit hast musst Du den Gerichtsvollzieher SOFORT!! anrufen und einen neuen Termin vereinbaren.

Wenn Du dich nicht meldest und nicht kooperativ bist gibt es Haftbefehl und/oder Öffnung Deiner Wohnungstür....

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Ein Gerichtvollzieher darf nur mitnehmen was Dir gehört und einer im Wert und Gebrauch einer bescheidener Lebensführung übersteigt.

Es wäre ratsam, wenn Deine Mutter Ihr Eigentum in Form von Quittungen nachweisen könnte.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html

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Du hast keine Schulden bei der Inkasso. Du hast Schulden bei einem Gläubiger, der die Inkasso eingeschaltet hat, die nun noch zusätzlich horrende "Gebühren" verlangt. Inkasso würde ich weder antworten noch was zahlen.

Zahle immer nur direkt an den Gläubiger.

Wegen Deiner "Flucht" bringt nix. Aufspürten kann man dich fast überall und irgendwann wird der Brief zugestellt.

Aber das ist ja nicht schlimm. Bleine doch in Deutschland und wenn Du kein Geld hast, dann musst Du hier auch nicht bezahlen...oder kannst Privatinsolvenz machen...Kann sogar Spass machen ;-)

http://www.schuldnerakuthilfe.com/auswirkungen-des-insolvenzverfahren.html

Also wegen Geldprobleme muss heute wirklich niemand mehr "flüchten"...

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Ich würde einen Malteser empfehlen:

http://www.haustierseite.com/malteser-hund.html

Aber Du musst viel Zeit haben,denn sie sind sehr anhänglich und liebebedürftig.

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Ein guter Makler ist ein Fairpreis Makler. Ob er irgendso einem Verband und/oder Club angehört (wie IVD) ist egal. Sagt nichts aus.

Also solche "Clubs" und irgendeine Zertifikierung ist für die Füsse; eher nur "Klüngelvereine"....

In welchen Bundesland suchst Du denn?

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In der Privatinsolvenz hast Du den Pfändungsfreibetrag zum Leben, das wars schon. Du musst keine Zeit aufwenden und es wird einmal kontrolliert.

Kredit kannst Du nicht bekommen und Du bist für mindest 10 Jahren kreditunwürdig. (7 Jahre Inso und 3 Jahre dannach weiterhin negativer Schufaeintrag)

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Wenn Du ein P-Konto hast kann bis zu diesem Freibetrag nichts passieren.

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Gerichtsvollstreckung ohne 'Vorwarnung'?

Hey ihr Lieben,

ich hatte vor ca 2 Jahren bei meinem Sonnenstudio einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen gehabt sodass ich so oft ich will für 30€ monatlich sonnen konnte. Als ich den Vertrag aufgrund Umzug kündigte war noch ein Betrag offen den ich mit einer monatlichen Ratenzahlung von 50€ abbezahlte. Die anscheinend letzte Rate bezahlte ich im Juni 2018. Ich hörte auch nichts mehr von meinem Sonnenstudio also ging ich davon aus, dass die Schulden alle beglichen waren.

Nun bekam ich ein halbes Jahr später (Dezember 18) einen gelben Brief vom Gericht. Ich hätte angeblich noch offene Beiträge. Dann dachte ich mir es kann sein dass ich vielleicht die letzte offene Rate von 50€ vergessen hätte bzw ich kam vielleicht durcheinander und dachte es wäre die letzte Rate die ich bezahlt habe. Kann ja mal passieren dass man durcheinander kommt. Aber normalerweise schickt das Sonnenstudio doch dann eine Erinnerung oder eine Mahnung raus oder nicht?

Ich habe heute meinen zweiten gelben Brief vom Gericht bekommen mit einem Vollstreckungsbescheid. Ich habe 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen. Nun würde ich mal gerne wissen was meine Rechte sind bzw wie ich vorgehen soll. Denn wenn ich Einspruch einlege, dieser mir jedoch nicht zusteht, kommen nur noch mehr Kosten auf mich zu.

Was sind meine Rechte? Hat das Sonnenstudio das Recht das Ganze ans Gericht weiterzugeben ohne mich an die wahrscheinlich übersehene Rate zu erinnern?

Ich danke euch im Vorraus. LG

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Ich hatte Dir eine schöne Antwort dazu geschrieben. Leider sagt das System (es klingt vulgär oder ist rechtlich unzulässig).

Beides war nicht der Fall und ich verstehe nicht was mit diesem System hier los ist.

Falls dies sich nicht ändern sollte werde ich mich nach über 10 Jahren von dieser Plattform hier verabschieden:-( Ich bin sehr enttäuscht.

Ich versuche Dir nun die Antwort über das System zu senden...

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