Hut ab, dass Du so fleißig an Dir arbeitest und Du besser werden möchtest in Deutsch!!! Eine Sprache, wo wir Deutsche selbst unsre liebe Mühe manchmal haben ;-)
Du bist sicherlich Schüler/in und auf der Suche nach einem Hausaufgabenerfüllungsgehilfen. Deine Frage geht ins Jahr 1935 zurück. Dort wurden zahlreiche Gesetze erlassen die heutzutage undenkbar wären. Beschäftige Dich mit den Hintergründen dieser Zeit und Du wirst sehr schnell Deine Frage selbst beantworten können. Ohne Fleiß kein Preis ;-)
Eigentlich seid Ihr ja beide betrogen wurden. Du um dein Geld, und sein Konto wurde geknackt und seine Identität missbraucht. In diesem Sinne wird keine Versicherung dafür aufkommen, denn die Haftpflicht des wahren Accountinhabers wird diesen Betrug nicht abdecken, da ja ein Fremder Dir finanziellen Schaden zugefügt hat. Deine Rechtsschutz wird sicherlich bestimmt auch nicht greifen bei Internetbetrug, oder? Schau einfach mal in deine Versicherungsbedigungen der Rechtsschutz! Wichtig jedoch ist für Dich, dass der wahrer Accountinhaber Dir zweifelsfrei nachweisen kann, dass sein Account geknackt wurde!!! Hat er z.B. ebenso Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt wegen Identitätsmissbrauch? Ich würde an Deiner Stelle so einige Fakten den Accountinhaber abfragen, ob sein Account wirklich gehackt wurde ..... schreiben kann man schließlich viel! Falls Du noch Fragen hast, dann einfach fragen;-)!
Du bist absolut im Recht und brauchst ihm das Geld nicht zurück erstatten. Ein Freund von mir hatte vor einem halben Jahr dasselbe Problem. Der Verkäufer hatte auch das Backcover in einer falschen Kategorie eingestellt, aber das ist rechtlich nicht entscheidend. Wichtig ist der Inhalt der Artikelbeschreibung, und der sagt bei Dir ganz klar aus das es sich um ein defektes Backcover handelt und nicht um das iPhone. Wer lesen kann ist in Deutschland klar in Vorteil. Aus Kulanz würde ich Dir aber raten dem Käufer entgegenzukommen, und ihm zwei Möglichkeiten anzubieten: entweder er zahlt 10 % des Kaufpreises als Entschädigung für dich (da er einfach für seine Faulheit richtig zu lesen bestraft werden sollte) oder er soll einfach selbst das defekte Backcover einstellen und du erstattest ihm dann den Differenzbetrag. Das wäre für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung. Und einen Rechtsanwalt wird der Käufer bei 135 Euro garantiert nicht einschalten, denn sonst wird die Brühe teurer als der Inhalt ;-)!!
Mindestgehalt sagt aus, dass die Firma dir dies auf jeden Fall zahlen wird. Nun liegt es an dir, wie gut du dich beim Vorstellungsgespräch verkaufst. Und wie du ja bereits geschrieben hast bist du kein Berufsneuling. Ich würde bei den Gehaltsvorstellungen, wenn die dich das dann fragen, bei deinem letzten Bruttogehalt plus 100 Euro dazu anfangen. Somit hast du wenigstens einen Spielraum bei den Verhandlungen. Verkaufe dich also nicht unter Wert!!!!!
natürlich kannst du dich bewerben bei der Rundfunkanstalt in deinem Sendegebiet (z.B. NDR, WDR u.a.) Einfach auf Stellenangebote des hiesigen Senders gehen und da wirst du fündig. Die GEZ stellt übrigens keine Rundfunkgebührenbeauftragten ein, sondern zieht nur rechtmäßig die zu zahlenden Gebühren ein.
Hallo, versuche erst einmal den Verkäufer noch mindestens 2 mal per E-Mail über Ebay anzuschreiben. Reagiert er da nicht, und es ist ein Zeitraum von 10 Tagen nach der 2ten E-Mail vergangen, so melde Ebay den Fall. Ich weiß, das Ebay da manchmal sehr träge ist, aber wenn du den Fall ordnungsgemäß schilderst, so schreiben die den Verkäufer separat nochmal an. Aber denke daran, dass alles brauch so seine Zeit. Bekommst du in den folgenden 14 Tagen von Ebay keinen positiven Bescheid, so kannst du sogar über Internet eine Anzeige wegen Betrug erstatten. Das kostet dich keinen Cent sondern nur etwas Zeit. Spätestens wenn der Verkäufer ein Schreiben von der Polizei (sprich Anzeige) hat wird er reagieren müssen. Um dir noch weitere Sorgenfalten zu sparen. Viele Ebayverkäufer (vor allem die Privatverkäufer) unterliegen dem Trugschluss, dass sie einen Gewährleistungsausschluss einfach so (miss)brauchen können. Das ist leider dem nicht so, denn auch Privatverkäufer bei Ebay müssen, wenn das Produkt nicht die beschriebenen Eigenschaften aufweist, den Kaufbetrag zurück erstatten oder die Ware (in deinem Falle die Konsole) wieder zurücknehmen!! Auch wenn die Konsole vielleicht noch zuhause beim Verkäufer funktioniert hat, so ist es ja möglich, dass diese unterwegs beim Transport beschädigt wurde oder wirklich erst beim Testen einfach nicht mehr funktioniert hat. In diesem Sinne steht immer das Recht des Verbrauchers (Käufer) höher. Ich schreibe dir deshalb so ausführlich, weil ich genau dasselbe einmal bei einem Laptop erlebt habe. Dieser kam bei mir defekt an und sagte keinen Ton, geschweige denn ein Bild mehr. Ich habe somit hier meine persönlichen Erfahrungen geschildert. Ich wünsche dir viel Erfolg!