Nachbarschaftsrecht bei Efeuschaden an Garagenwand
Hallo,
unsere Doppelgarage (Fertiggarage aus Beton) steht seit 35 Jahren genau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Im Grenzbereich des Nachbarn zu unserem Grundstück haben sich in den Jahren Efeupflanzen derart ausgebreitet, dass diese Pflanzen die gesamte Rückwand der Garage bedecken. Seit einiger Zeit bilden sich auf der Innenseite der Garagenwand feuchte Flecke. Nach dem vorsichtigen Abziehen der Efeupflanzen im oberen Bereich der Garagenaußenwand (vom Dach aus) wurde festgestellt, dass die Triebe der Pflanzen sich - zunächst unbemerkt - fest in den Schutzanstrich (Dickschicht-Dispersion) gegraben haben. Das hat bereits an einigen Stellen die Schutzschicht aufgesprengt, so dass Regenwasser von außen in die Wand eindringen kann. Die Wand ist an einigen Stellen durchfeuchtet und müsste von der Außenseite her komplett saniert werden.
Nun unsere Fragen. Wer kommt für die entstehenden Kosten auf. Dürfen wir, als Eigentümer der Garage - und somit auch als Eigentümer der Garagenrückwand - das Nachbargrundstück betreten? Wer darf (kann oder muss) die Pflanzen zurückschneiden oder entfernen? Wie ist da die Rechtslage?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!