Ich danke Euch für die schnellen Anworten.
Also, die Zeitarbeitsfirma darf mein Stundenkonto nicht heranziehen, wenn sie den fehlenden Einsatz zu verantworten hat. Soweit so gut.
Wenn ich aber selbst kündige und mein Entleiherbetrieb ist darüber etwas verschnupft und mich daraufhin innerhalb der Kündigungsfrist abbestellt, ist das dann mein Verschulden, wenn ich dann erst mal einsatzfrei bin?
Warum muss ich als Leiharbeiter alle Stunden, die ich über die durchschnittliche Monatsstundenzahl hinaus erarbeite bis zu einem bestimmten Limit (je nach Tarifvertrag) auf ein Arbeitszeitkonto sammeln (35 Std. bezahlen, 40 Std. arbeiten), um dann erst den Lohn bezahlt zu bekommen, den ich auch tatsächlich erarbeitet habe. Meine einzige Erklärung dafür ist, daß ich dem Arbeitgeber das Risiko für einsatzfreie Zeiten abnehmen soll, also im äußersten Fall auch meine Kündigungfristen selbst bezahle. Kann das sein?