Hallo, die Frage hier ist zwar schon etwas älter, wurde aber meines Erachtens total falsch beantwortet. Ich glaube geht es hier um folgendes:

Dieses Schreiben ist vom Jobcenter/Hartz IV-Amt oder wie das auch immer heisst, mit dem Zweck aufgesetzt worden, vom Mieter die Erlaubnis zu bekommen, dem Vermieter gegenüber Auskunft über Leistungen/Nichtleistungen zur Zahlung der Wohnungsmiete zu geben. Dieses Schreiben soll daher vom Mieter unterschrieben werden. Ob der das tut, ist natürlich sein Bier, aber......

Hintergrund, damit ihr solche Schreiben verstehen lernt:

Auf der Suche nach genau solch einem Text bin ich auf diese Frage gestossen. Ich bin selber Vermieter und habe jetzt zweimal hintereinander mit (jüngeren) Mietern, die HartzIV-Empfänger waren oder während des Mietverhältnisses wurden, Ärger mit der Mietzahlung gehabt. Beide bekamen vom Amt die Wohnungsmiete bezahlt, beide gaben die zweckgebundene Zahlung nicht an den Vermieter weiter. Da ich ein geduldiger und verständiger Vermieter bin und nicht gleich die Kündigung ausgesprochen habe sondern versuchte, mit den Mietern zu reden, haben mir beide Mieter zusammen Mietrückstände in Höhe von fast zwei Jahresmieten hinterlassen. Das Amt weigerte sich, mir, also dem Vermieter Auskunft zu geben, bzw., die Miete direkt an ihn zu zahlen. Ich musste die Kündigungen dann per Räumungsklage durchsetzen.

All diese auch für mich unangenehmen Vorgänge wären vermeidbar gewesen, wenn ich mit dem Amt hätte reden können. Dieses hat aber den Datenschutz als Vorwand genommen, nicht mit mir zu reden, ja nicht einmal die Mietzahlungen an den Mieter einzustellen.

Die Folge dieser Amtsignoranz treffen nun beide Seiten, nicht nur mich als Vermieter in Form von Mietrückständen, sondern auch die ehemaligen Mieter, denn: Der eine Mieter hat nun ein Jahr komplette Leistungssperre bekommen, bis seine vom Amt gezahlte und nicht weitergeleitete Miete zurückgezahlt ist. Zusätzlich hat er ein vom Amt eingeleitetes Verfahren wegen Sozialbetrugs an der Hacke, dem anderen wird wohl ähnliches blühen. Ich habe gegen beide Schuldtitel erwirkt, mit dem ich nun 30 Jahre lang - oder bis zu einem Privatinsolvenzverfahren - die ausstehende Miete per Lohn- und anderer Pfändungen eintreiben kann. Das wird mir zwar voraussichtlich nichts nützen, erschwert den Ex-Mietern ihren weiteren Lebensweg aber ungemein.

Um so etwas für die Zukunft zu verhindern, vermiete ich in Zukunft nur noch an junge Leute und HartzIV-Empfänger, wenn ich bei Mietabschluss für das Amt eine Befreiungserklärung zum Datenschutz und eine Einverständniserklärung über Direktzahlung der Miete an den Vermieter bekomme. Warum der 90-jährige Vermieter, obwohl bei dir, Tonyratios, keine Mietschulden vorliegen, jetzt plötzlich eine solche Erklärung haben möchte, darüber kann dir nur der Vermieter Auskunft geben.

Sorry, ich weiß, es gibt auch jede Menge Hartz IV Empfänger, die ihre Miete pünktlich zahlen, aber für den Fall der Fälle möchte ich mich in Zukunft absichern.

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Das Thema ist zwar schon uralt, aber hier ist so viel Halbwissen verbreitet worden, dass auch ich noch meinen Senf dazugeben möchte, denn: Nix wissen macht nix - Lernen schadet aber auch nicht. Also zuerst: 1. Die Säure hat nichts mit einem trockenen oder lieblichen Wein zu tun. Die entsteht durch viele Komponenten, genau wie die Aromen beim Wuchs der Traube, durch die Beschaffenheit des Bodens, der Rebsorte, des Wetters und... und...und. Wenn allerdings das Verhältnis von Säure und Aroma/Extrakt nicht in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, entstehen saure oder im Geschmack anderweitig scheussliche Weine. 2. Wie hier schon gesagt, wird der Zuckergehalt der Traube am Rebstock u.a. maßgeblich durch die Sonnenintensität und Länge der Einstrahlung bestimmt. Deshalb hatten früher südländische Weine meist einen höheren Alkoholgehalt. Dank EU-Verordnungen und Kellermeistertechnik haben heute auch deutsche Weine im Gegensatz zu vor 40 Jahren durchweg einen fast gleich hohen Alkoholgehalt. Kann eigentlich nur durch Wasserausfrieren passieren, wenn es nicht neue Sorten gibt, die bei wenig Sonne mehr Zucker produzieren. Jedenfalls: Durch Hefezusatz beginnt die Vergärung des Mostes und der Zucker wird in Alkohol umgewandelt und zwar vollständig (Fast: Ein ganz klein wenig bleibt immer Zucker, es stellt sich ein Gleichgewicht ein). Ausnahmen gibt es auch: Je nach Hefesorte sterben die Hefen ab 14 Vol% Alkohol an "Alkoholvergiftung" und die Gärung kommt auf natürliche Weise auch bei noch vorhandenem Restzuckergehalt zum Stillstand. Um Sherry- (14-16Vol%) oder Portwein (18 - 22 Vol% Alkohol) herzustellen, benötige ich besonders "trinkfeste" Hefen (Portwein u. Sherryhefen). Dann erhalte ich auch hier trockenen Wein mit bis zu 16%, evtl. sogar 18% Alkohol. Bei Portwein wird aber immer mit Branntwein oder anderem hochprozentigem Alkohol die Gärung unterbrochen, um die Rest-Süsse zu erhalten und den Alkoholgehalt des Weines zu erhöhen. 3.Definitionen: trockene Weine: bis 9g Zucker/Liter Wein halbtrockene: bis 14g Zu/Lit, darüber lieblich - süsses Gesöff Auch gute Spätlesen, Eisweine, und Sherrys sind von Haus aus trocken. Alles andere ist die Kunst des Winzers, dem Geschmack von Lieschen Müller zu entsprechen. 4.Wie wird der Wein süss? Früher nahm man tatsächlich auch Zucker. Das ist schon lange verboten, Glykol, das in den Weingütern des ehemaligen Berliner Wirtschaftssenators Pieroth den Wein lange versüsste, war schon damals verboten. Der Kellermeister wurde denn auch als Schuldiger entdeckt und in Rente geschickt. Bauernopfer?? Legal kann man Süsse erhöhen, indem man die Gärung abbricht - Hefen töten durch Kühlung oder Microfiltration - oder durchgären lassen, und dem durchgegorenen Most wird danach reiner Traubensaft hinzugefügt und so der Schlüpferstürmer hergestellt. Danach muss die Weitergärung aber verhindert werden: Wieder Schwefeln. Ob Schwefeln zum Gärungsabbruch in Deutschland noch erlaubt ist, weiss ich nicht, es schadet aber der Qualität, da zu hohe Mengen benötigt werden. Der kontrollierte Einsatz von Schwefel ist aber aus anderen Gründen notwendig und lässt sich nur schwer ersetzen, allen Versuchen mit Stickstoff zum Trotz..

Das waren ein paar Ergänzungen. Wer richtig was über Wein wissen möchte, besonders darüber, was Qualität ausmacht, schaut mal bei : Www.weinkenner.de nach.

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Ich frage mich, warum du das seit Jahren zahlst. Da hat der Vermieter ja schon fast ein Gewohnheitsrecht auf die Zahlung.

Nebenkostenabrechnung reklamieren und den Betrag zurückfordern. Bis 3 Jahre zurück ist theoretisch möglich, allerdings hast du die Jahre vorher stillschweigend akzeptiert, obwohl der Fehler ja ganz offensichtlich ist. Daher würde ich dir nur eine Chance ab 2012 geben: Wenn du die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist bekommst, hast du ein Jahr Zeit zum Reklamieren.

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Reparaturen hat der Vermieter aus seiner Tasche zu bezahlen, es sei denn, du hast die Armatur beschädigt. Dann musst du den Schaden bezahlen, die Reparaturkosten müssen sich aber im ortsüblichen Rahmen halten. Du hast hoffentlich eine Haftplichtversicherung, die würde das überprüfen.

Und bestimmen, welche Armatur und welchen Klempner er nimmt, ist natürlich Vermietersache.

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WG muss ich die Stromrechnung anteilig bezahlen, auch wenn ich nicht in der Wohnung wohne?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe in einer 4er WG gewohnt und es wurden auch alle vier Bewohner in den Mietvertrag eingeschieben, was natürlich zur Folge hatte, dass ich als ich aus dem Mietvertrag wieder raus wollte, erst auf die Unterschrift der drei anderen angewiesen war, was sich schon als erstes Problem herausstellte, weil die drei da gar keinen Bock drauf hatten...als ich also nach langem suchen einen neuen Mitbewohner für die drei gefunden habe, haben sie mich gezwungen eine Erklärung zu unterzeichnen, dass ich Anfallende Kosten (Stromnachzahlung etc.) noch bis zu dem Tag meines Auszugs (01.Dez) zu bezahlen habe. Also musste ich den Wisch ja unterzeichnen, denn sonst hätten die mich nicht mehr aus dem Mietvertrag raus gelassen. (Dieses Schreiben war allerdings von einem meiner ehemaligen Mitbewohner verfasst und hat auch keine notarielle Beglaubigung oder ähnliches "Formstarkes" gehabt.) Ab dem 01.09.13 war ich zwar noch im Mietvertrag (Da die mich ja nicht aus dem Mietvertrag raus gelassen haben), habe aber NICHT mehr in dem Zimmer gelebt oder mich in irgendeiner Art und Weise in dieser WG aufgehalten. (Das ist bezeugbar!)

Heute wurde ich dann von denen aufgefordert einen Betrag in Höhe von 41,87€ zu Bezahlen. Ich habe dann den Rechnungsschlüssel angefordert, den habe ich auch per mail bekommen, mit folgender Aussage : "Pro Kopf und Monat zahlt jeder 13,96€. Für die drei Monate die du im Abrechnungszeitraum noch hier gewohnt hast macht das dann 41, 87€."

Die Gesamtnachzahlungssumme beläuft sich auf 279,11€... wie ich es drehe und wende, die Rechnung kommt nicht hin.

Der Abrechnungszeitraum ist der 09.09.2013-05.02.2014 Ich habe mich also im Gesamten Abrechnungszeitraum NICHT in der WG befunden und sehe es dementsprechend auch nicht ein, diese Nachzahlung zu Bezahlen.

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Sagen wir mal so: du hast dich offenbar sehr zerstritten, wenn du dich um 41,87 streitest. Andererseits sind 279,11 Miete und Strom für 5 Monate nicht viel. Und daß "die" dich nicht rauslassen, liegt wahrscheinlich auch am Vermieter. Wenn du bei dem mit im Mietvetrag stehst, hat er einen Gesamtschuldner mehr, der haften muss, wenn die anderen nicht zahlen. So ist das Mietrecht nun mal. Wenn du raus willst und der Vermieter ist hartleibig, geht das nur, wenn der ganze Mietvertrag gekündigt wird. Und an wen der Vermieter danach neu vermietet, bleibt ihm überlassen. Das muss nicht die Rest-Wg sein, sondern kann jemand ganz anderer sein.

Daß du deine Mitbewohner nicht mit der Miete hängenlassen darst, ist ja wohl klar. Beim Strom sehe ich das etwas anders: Wenn du beim Auszug den Zähler abgelesen hast, bräuchtest du dich ab da nur noch an der Grundgebühr zu beteiligen. Das sind dann vielleicht 4-5€/Mt. Den Verbrauch würde ich nicht zahlen, den hat ja die Rest-WG verursacht. Einfordern können die den ohnehin nicht.

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Erstens lese ich da heraus, dass 5 Jahre lang die Miete mehr oder weniger pünktlich gezahlt wurde. Also bis dato kein Kündigungsgrund.

Zweitens: Es wurde keine fristlose Kündigung geschickt; zumindest in der erhaltenen "normalen" Kündigung müssten dann die Mietschulden, etc. genau aufgelistet sein. Sonst ist die Kündigung ungültig.

Drittens hat der Mieter das Recht, drin zu bleiben, wenn er innerhalb von zwei Monaten ALLE Mietschulden komplett begleicht. Ausnahme: In den letzten zwei Jahren hat er schon einmal davon Gebrauch gemacht, was hier wohl nicht der Fall war.

Anmerkung: Eine Abmahnung ist nicht notwendig. Das gehört zu den Mieter-Irrglauben.

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Bitte beantworte erst einmal:

  1. Art des Hauses? (Ein/Zwei FH oder Mehrfamilienhaus)

  2. Art des Mietvertrages (normaler Mietvertrag, Untermietvertrag, gar kein Vertrag)

  3. Wie lange wohnt sie so schon da drin?

Erst dann kann man dir Tipps geben.

Was jetzt schon klar ist: Mit Sagen erreichst du nichts. Kündigungen haben schriftlich und mit genauer Begründung zu erfolgen. Tritt der Tatbestand nicht ein, z.B. du ziehst dort gar nicht ein, bist du Schadenersatzpflichtig: Umzug etc. musst du bezahlen.

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Haben sie einen Anspruch auf die Wohnung?

Hallo erstmal... Also, ich wohne in einem Mietshaus mit 10 Parteien und neben uns war eine Wohnung frei. Eine Freundin von mir, ihre Mutter und ihr kleiner Bruder haben sich die Wohnung angeguckt und fanden die spitze. Zu Weihnachten kam eine SMS von dem Markler, dass sie die Wohnung haben und ihre jetzige kündigen sollen. Sie wurden aufgefordert alle Papiere zu zu schicken und bekamen versichert, dass sie zum 15.01. einziehen können. Durch die Kündigungsfrist der alten Wohnung, mussten sie sich sogar einen Untermieter suchen, damit sie nicht doppelt Miete zahlen müssen. Alles war geklärt und auf einmal hieß es, dass sie sich doch noch ein wenig gedulden müssen. Sie haben sehr lange gewartet und vor einer Woche ca. dann doch wieder die feste Zusage bekommen, leider war die auch wieder nur mündlich aber fest abgemacht. Vor ein paar Tagen bekamen sie auf einmal die Absage, dass sie nicht einziehen können. Das war natürlich ein großer Schock, da die andere Wohnung gekündigt und für die Kündigungsfrist ein Untermieter gefunden war. Mit ach und Krach konnten sie die Kündigung erstmal wieder zurück ziehen und dem Untermieter Absagen. Trotzdem haben sie sich tierisch auf die Wohnung gefreut und waren schockiert und sauer. Es hat sich heraus gestellt, das der Eigentümer nichts von ihnen wusste und der Markler einfach so zweimal sein ok gegeben hat. Anscheinend ist etwas schief gelaufen und es ist nicht so gelaufen, wie der Markler das gerne gehabt hätte. Alle bei uns im Haus, haben sich schon gefreut das die einziehen... Die Wohnung steht jetzt wieder in der Zeitung. Wir sind alle der Meinung, dass das eine Riesen Schweinerei ist und sie eigentlich ein recht auch die Wohnung haben sollten. Können wir etwas tun ? Schon mal danke im voraus ;)

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Warum wendet ihr euch nicht direkt an den Eigentümer?

Aber im Ernst, woher meinst du, einen Anspruch zu haben? Ein Makler ist ein Vermittler, der zeigt euch die Wohnung und kassiert dafür. Den Mietvertrag muss der Hausbesitzer mit euch machen. Erst danach ist etwas verbindlich und begründet einen Anspruch.

Wie kann man eine Wohnung kündigen ohne für die neue einen Mietvertrag zu haben. - Kopfschütteln...

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Ich würde dem widersprechen. Wenn das ganze Haus die mündliche Nebenabrede bestätigt, gilt sie als teil des Wohnungsmietvertrages und kann nicht einfach vom neune Besitzer einseitig verändert werden. Meiner Ansicht nach hätte er nur das Recht, den auch vorher schon abgesperrten Bereich mit Schranken zu versehen.

Ich denke, ihr solltet alle Klage erheben, dann muss euer Vermieter die Schranken bestimmt wieder abbauen. Ausserdem könnt ihr - alle im Haus -. Mietminderung geltend machen, weil er euch die Parkplätze verwehrt.. Ab zur Mieterberatung oder zu einem Anwalt.

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Er muss es nicht - aber wenn du ihm die Gründe darlegst, sollte er das akzeptieren. Ist doch nur zu seinem Vorteil, den er muss die laufenden Kosten doch auslegen. Wenn erwirklich nicht will: Geld zur Seite packen, evtl. bekommst du sogar noch Zinsen.

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Heimlich geht da gar nichts, warum auch?

Wenn ihr Euch zu dritt das Internet teilt und max 6 Mbit habt, dann sollte jedem klar sein, dass ihm nur 2 Mbit zustehen, wenn auch die beiden anderen das Internet maximal nutzen wollen.

Das kann man freiwillig per Software machen, das willst du aber nicht, da dir die Kontrolle fehlt.

Dann geht so etwas nur mit Hardware: 1. Einen Computer als Server einrichten und den ganzen Datenverkehr darüberlaufen lassen.

2. einen Access-point, der sich konfigurieren lässt, hinter die Fritzbox setzen. Der Stromverbrauch dürfte geringer als bei einem Server sein. Schau dir mal den hier an, der soll das können, die Bandbreite je Nutzer begrenzen und die IPs speichern, so dass man den Bösewicht nachweisen kann, der illegal irgend etwas downloaded. Habe es aber nicht an Hand der Gebrauchsanweisung überprüft. Musst du selber machen:

Mit dem Wireless-G Broadband-Router WRT54GL (für ca. 50€) von Linksys als Mittelpunkt Ihres Netzwerks zu Hause oder im Büro können Sie Ihren High Speed-Internetanschluss, Dateien, Drucker und Multimedia-Spiele flexibel, schnell, sicher und einfach gemeinsam mit anderen nutzen. Der Wireless-G Broadband Router von Linksys - drei Geräte in einem.

Der Wireless Access Point ermöglicht Ihnen den Anschluß von Wireless-G- (802.11g mit 54 Mbit/s) bzw. Wireless-B-Geräte (802.11b mit 11 Mbit/s) an Ihr Netzwerk. Auch ein integrierter Vollduplex-10/100-Switch mit 4 Ports steht Ihnen für die Anbindung Ihrer verdrahteten Ethernet-Geräte zur Verfügung. Verbinden Sie vier Computer direkt miteinander, oder hängen Sie weitere Hubs und Switches an, um die Größe des Netzwerks Ihren Bedürfnissen gemäß zu gestalten. Ganz einfach sind alle Geräte an das Netzwerk angeschlossen und teilen sich einen High Speed-Kabel- bzw. DSL-Internetanschluss.

  1. Der Fon-Community beitreten. Da gibt es auch einen WLan-Router zu kaufen, der das steuert. Jeder Nutzer muss der Community beitreten und erhält sein eigenes Passwort. Im Unterschied zu Lösung 2 läuft hier der Datenverkehr komplett über die Fon-Server und wird dort gemäss den gesetzlichen Vorgaben für den Missbrauchsfall gespeichert. Auch hier kann man die Geschwindigkeit verteilen, bei dem schon fünf Jahre alten Router, den ich habe, aber nur für zwei Nutzer: Gäste und Hauptnutzer. Der Hauptnutzer resrviert sich eine Mindestbandbreite, die Geschwindigkeit der anderen wird gleichmässig auf alle Gäste verteilt. Ist nur ein Gast oder der Haupnutzer drin. stehen ihm die vollen 6 Mb zur Verfügung, bei z.b. 6 Nutzern inkl. Hauptnutzer bekommt der HN 2 Mb - wenn er es anfordert - der Rest wird verteilt auf die anderen 4. Vorteil ist hier die Community: Weltweit gibt es über eine Million Hot-Spots, in die du dich kostenlos und sicher auf Reisen fast weltweit einloggen kannst, wenn du selbst das Signal kostenlos anbietest. Suche nach fon.com

  2. Was ganz Feines: Ein WLan-Hotelrouter, den Wias 1000 - 3200 von Airlive. Dort kannst du 256 - 500 Nutzer verwalten, die Geschwindigkeiten und die Zugriffszeit der Nutzer steuern, bestimmen ob sie zahlen müssen oder nicht und wie sie zahlen müssen. Ich glaube sogar, es gibt drei voneinander abgeschottete Netze. Schau mal hier: http://pl.airlive.com/product/WIAS-3200N. Die Dinger sind aber nicht billig. Ich habe noch einen originalverpackten Wias 1000 liegen, der mit WLan 54 Mbit heute nicht mehr der Schnellste ist. Den kann ich dir für 100 € bei Interesse verkaufen. Hatte mal 8 davon und die in Internet-Cafes und kleinen Hotels installiert. Installation ist aber Easy. Leider gibt es hier keine PN für private Kommunikation.

Hoffe, dir nützen diese Infos.

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Hallo kleiner Held, gibt es keine Schulbücherei bei euch? Dort gibt es in der Physikabteilung Dichte-Tabellen. Die bräuchtest du hier.

Dein Ergebnis stimmt, der Weg nicht nachvollziehbar.

Ich erkläre das mal zu deinem Verständnis:

Prozent bezieht sich immer auf die Einheit Hundert

5 Prozent bedeutet, du hast 5 auf 100 oder 10x5 auf 1000 (stünde dort Promille, wäre deine Rechnung korrekt; Promille = auf 1000)

Vol. = Volumen ist ein Raummaß Das Raummaß macht 1000er Sprünge Wir befinden uns nämlich hier in der dritten Dimension. Zu der Fläche Länge x Breite (10x10 = 100) kommt nun die Höhe hinzu. (10x10x10 = 1000;

1000 ml (ccm) = 1l)

1000 L = 1 Kubikmeter

5 Vol% bedeutet also, du hast 5 Kubikzentimeter (ccm) oder Milliliter (ml) auf 100 ml

das wären dann aber 50 ml auf 1000ml (1000 ml = 1 Liter)

Um nun das Gewicht auszurechnen, brauchst du jetzt noch das spezifische Gewicht (und eigentlich auch noch die Temperatur, denn das spezifische Gewicht ändert sich mit der Temperatur wegen der Ausdehnung/Schrumpfung von Dingen bei Temperaturschwankungen). Das vernachlässigen wir hier aber.

Das spezifische Gewicht oder die Dichte der Stoffe wird angegeben in g pro ccm (g/ml) oder kg pro Kubikmeter 8 g/l ist zwar richtig, findest du aber so in keiner Tabelle. In Dichte-Tabellen würdest du den Wert 0,789 (g/ml) oder 789 (kg/Kubikmeter) finden.

Wasser wurde mal als 1,0 definiert. Alles was eine grössere Dichte als 1,0 hat, geht im Wasser unter, da schwerer; alles was leichter ist schwimmt oben, wenn sich die Flüssigkeiten nicht mischen wie bei Alkohol und Wasser. Dann vermischen sich die Stoffe.

Willst du jetzt das Gewicht deiner 50 g Alkohol haben, so musst du nur 50 x 0,8 multiplizieren = 40g

Frage: Was wiegt 1Liter 5%iger Alkohol? Weisst du es?

Lsg.: (1000-50) x 1+ 50 x 0,8 = 950 x 1 + 40 = 990 g

Ich hoffe, jetzt verstehst du besser

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Grundsätzlich muss geklärt sein:

  1. Musste der Dachdecker plötzlich kommen,z.B., wegen eines Sturmschadens und du bist nicht da, dann darf der Hauswirt die Wohnung auch ohne deine Erlaubnis betreten. Schäden, die dabei entstehen, hat er allerdings auf seine Kosten zu beseitigen.

  2. War das eine lange geplante Reparatur, so hätte er den Termin vorher rechtzeitig mit dir absprechen müssen. So wie er das gemacht hat, ist er über die Stränge geschlagen und hat gegen Gesetze verstossen.

In beiden Fällen ist er für alles verantwortlich, was seine Handwerker verbocken. Er hat dir wieder einen einwandfreien Zustand der Wohnung herzustellen. Tut er es nicht, so kannst du die Miete mindern Da hast du nichts mit zu tun. Er ist dein Ansprechpartner und kann sich an die Handwerksfirmen wenden und die schlechte Arbeit reklamieren. Selbst wenn die Handwerker dich beklaut hätten, müsste er das ersetzen, weil er ohne dein Wissen in der Wohnung war und die Leute nicht beaufsichtigt hat.

Wenn er nicht mit sich reden lässt: Geh zur Mieterberatung und lass dich wegen deines Vorgehens beraten. Im Zweifamilienhaus geniesst du nicht den vollen Kündigungsschutz, da würde ich diplomatisch vorgehen. Vielleicht einen netten Brief vom Anwalt schreiben lassen mit Hinweisen auf die Rechtslage.....

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Das ist keine "wahnsinnige Baumassnahme", sondern eine notwendige Reparatur um dir dein Leben und ihm sein Haus zu bewahren.

Da er dabei zumindest die Küche energetisch aufrüsten wird, ist es auch teilweise eine Modernisierung, für die du anschliessend mehr Miete zahlen musst, wenn er das vorher genauestens auflistet. Dafür gibt es Vorschriften die er einzuhalten hat. Ein blosser Austausch der maroden Leitungen ist keine Modernisierung.

Für die Zeit der Bauarbeiten hast du ein Mietminderungsrecht. Wenn der Hauswirt/Handwerker die Arbeiten gut plant, dauert so etwas nur ein paar Tage. Damit du dir eine Vorstellung machen kannst: Bei meiner Mutter wurden letztes Jahr die Steigeleitungen neu gemacht. Pro Wohnungseite (4 Wohnungen) hat das nur 3 Tage gedauert, dann war alles wieder neu verfliest und gestrichen.

Zurück zu deinem aktuellen Problem:

Wenn der Strom weg ist und nur durch Klopfen (Erschütterungen) an der Sicherung wiederkommt, die Sicherung selbst aber intakt erscheint, kann das nur entweder an der Sicherung als Ganzes liegen oder an den dort vorhandenen losen/gebrochenen Anschlüssen. Das müsste sofort gemacht werden - entweder die Anschlüsse festziehen/neu machen oder den Sicherungsautomaten austauschen, sonst fackelt dir und dem Hauswirt das Haus noch vor dem Frühjahr ab. Beides kostet nicht viel.

Will er das nicht, so musst du ihm Ersatzvornahme ankündigen, es ist eine dringender Mangel, es geht um dein Leben. Ausserdem darfst in jedem Fall für die Zeit dieses gefährlichen und lichtlosen Zustandes die Miete mindern. Aber richtig vorgehen.

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Ich beziehe mich jetzt auf den Link von Chrissy1982 - gute Antwort.

Stelle mal ein Textteil hier ein:

Ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist im Zweifel für den Mieter günstiger als ein schriftlicher Vertrag.

Dies liegt darin begründet, dass sämtliche Klauseln, die sich normalerweise in Formularmietverträgen der Haus- und Grundbesitzervereine befinden und in der Regel die Rechte des Vermieters stärken, in einem mündlichen Mietvertrag keine Gültigkeit haben. Nebenkosten und Schönheitsreparaturen in einem mündlichen Mietvertrag

Beispielsweise hat bei einem mündlichen Mietvertrag der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufzukommen und nicht der Mieter.

Auch wird in einem mündlichen Vertrag ein fester Mietzins vereinbart, der nicht differenziert zwischen Kaltmiete und Nebenkosten. Die Nebenkosten trägt dann der Vermieter bzw. diese sind bereits in der Miete enthalten (Inklusivmiete).

Im Zweifel – also bei Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter – gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe. Das bedeutet, obwohl es eine Arbeitgeberwohnung ist, kannst du sogar nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darin wohnen bleiben, denn ein Zeitvertrag ist mündlich nicht zulässig. Du hast einmen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Nur die gesetzlichen Gründe lassen eine Kündigung zu. Da sehe ich keine Möglichkeit für deinen Arbeitgeber, dir zu kündigen. Am Arbeitsplatz wird es ihm leichter fallen, einen Grund zu finden.

Also versuch dich zu einigen. 3 € für mehr Wasser und Strom wäre vielleicht noch gerade o.k., (Er sollte die dir aber dann auch um diesen Betrag die Miete mindern, wenn du ausserhalb schläfst.), 9 € eindeutig zu viel.

Rechtlich ist es so:

Besuchsgeld darf dein Vermieter+ Arbeitgeber nicht nehmen, weder 3 noch 9 €. Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück Besuch und deine Sache. Erst danach brauchst du seine Zustimmung, davor geht ihn das nichts an. Geld tageweise dafür nehmen darf er nicht, er kann seine Zustimmung jedoch von einer höheren Betriebskostenpauschale abhängig machen - aber auch da nicht 270€/Mt.

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Was soll man dir da raten? A tu gusto.

Das billigste ist wohl Spachteln. Erst die tiefen Löcher schliessen (Fertigzement, Gips, Moltofill oder Ähnliches, kommt auf den Untergrund an), dann mit Feinspachtel drüber und glattschleifen.

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Um dazu konkret etwas zu sagen, müsste man den Vertrag kennen.

Was sagt den dein Vermieter dazu, warum er das macht? Hast du vielleicht 600 qm benutzt und jetzt steckt er die Grenzen ab?

Wenn der dir wirklich was geklaut hat und du hast keinen langfristigen Pachtvertrag: Neues Grundstück suchen. Wenn er nebenan sitzt, ist der Ärger vorprogrammiert und er wird dich kündigen, sonst Miete/Pacht um 20% kürzen.

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Geschirrspülmaschine defekt - wer kommt für die Reparatur auf?

Hallo! Wir sind vor knapp 10 Monaten in unsere neue Mietwohnung mit EBK gezogen. Nun haben wir ein Problem mit unserer Spülmaschine, dieses 'zieht' kein Wasser mehr. Kurz vorweg: die gesamte Küche ist von 1998 und wurde vor uns bereits von zwei anderen Mietparteien genutzt. Vor etwa einem Monat hatten wir schon einmal ein ähnliches Problem. Ich habe den Vermieter kontaktiert und dieser meinte, ich könnte den Wasser-Stop aktiviert haben. Neben dem bekannten direkt am Schlauch gibt es noch einen Drehring direkt an der Mischbatterie vom Spülbecken. Dieser kann z.B. beim Putzen verdreht worden sein und somit den Wasserzulauf stoppen. Eine Einweisung in die Nutzung der Küche hat nicht stattgefunden und v.a. kein Hinweis auf den Wasser-Stop. Nun hab ich während des Gesprächs den Regler in die andere Position gedreht und die Maschine lief sofort normal. Danach ebenso ein weiteres Mal nach ein paar Tagen. Die folgende Spülung wiederum ein paar Tage später, lief soweit auch normal, nur das der Spüler zum Programmende nicht alleine aufgehört hat zu versuchen das Wasser abzupumpen. Ich habe die Maschine dann nach ein paar Minuten ausgeschaltet. Es hat sich kein Wasser in der Maschine gefunden. Das Geschirr war aber sauber. Nun brummt die Maschine zwar beim einschalten, zieht aber kein Wasser mehr. Der Vermieter geht nun von einem Bedienfehler unsererseits aus und könnte sich möglicherweise streuben, für die Reparatur aufzukommen. Wie würdet ihr verfahren? Vielleicht gibt es ja schon ähnliche Erfahrungen? Ist so ein Spüler nach so vielen Jahren überhaupt noch etwas wert und besteht generell Anspruch auf Ersatz? Freu mich über eure Antworten ;-)

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Ist die Wohnung mit Küche vermietet, so haftet der Vermieter. Hier ein paar Urteile von Gerichten:

Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (OLG Hamm RE WM 1991, 248).

Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren gilt eine Einbauküche als verbraucht, dann muss der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haften. LG Berlin, Az: 62 S 13/01 ; Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam.

Meine Anmerkung: Die Geräte haben natürlich keine 25 Jahre Lebensdauer. Auch eine Abschreibung gibt es nicht, das ist ein Instrument, mit denen Firmen ihre Investitionen steuerlich absetzen können. Entscheidend ist der Zeitwert, das ist der Wert, mit denen z.B. Versicherungen arbeiten. So ein Geschirrspüler hat aber ziemlich sicher mit 10 Jahren sein Lebensalter erreicht. Da wird es schwer für den Hauswirt, einen Ausfall durch Fehlbedienung zu beweisen. Er muss für Ersatz sorgen. Das könnte aber auch eine gebrauchte alte aber (noch) funktionstüchtige sein.

Ich würde, um des Friedens willen, dem Vm folgenden Vorschlag machen:

Ihr kauft euch neuen Geschirrspüler eurer Wahl, neue gibt es ab 200 € bis ca. 900 €, einen sehr energiesparenden (A++) gibt es z.B. für 450 € von Bauknecht. Vermieter gibt den Preis für einen "billigen" Geschirrspüler in Höhe von 300 € dazu, den Rest zahlt ihr. Aber schriftlich vereinbaren; die Rechnung gebt ihr ihm, dann kann er mehr absetzen als er ausgegeben hat und freut sich - vielleicht, hoffentlich?

Ihr habt auf alle Fälle eure "Investition" von 150 € (=2x eine Kleinreparatur) in 2 - 3 Jahren an Stromkosten gespart, habt dafür ein neues leises und modernes Gerät nach eurem Geschmack und bekommt keine billige stromfressende Gurke hingestellt, bei der ihr, wenn ihr Pech habt, nächstes Jahr gleich wieder eine Kleinreparatur zu zahlen habt und einen Geräuschpegel wie auf der Stadtautobahn.

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Jetzt hat mich das Holz gepackt. Daher hier für alle Holzheizer, besonders Tobias, ein paar nützliche Infos aus einer Energieberatungsseite:

Beim Kauf von Brennholz sollten Sie die Begriffe: Raummeter (RM)= Ster, Holzstapel, Schüttraummeter (SRM), Festmeter (FM) kennen !:

Ster (Holzstapel) ist eine Bezeichnung für Holz das in ca. 1 m länge gestapelt (gesetzt) wird. Das Brenn-Holz kann von Hand oder auch maschinell gestapelt werden. Ein Ster entspricht einem Raummeter (RM), dies ist der umschliessende Raum von 1m x 1m x1m.

Der Raummeter (RM) oder Ster sagt noch nichts über das Gewicht oder die Menge aus !!!

Ein Ster hat wegen der ungleichmässigen Schichtung eine unterschiedliche Menge an Hohlräumen. Die Holzmenge ist also abhängig von der Menge der Hohlräume !!. Der Festmeter (auch Kubikmeter genannt) hat keine Hohlräume, (Die Mengenangabe ist für geschlagenes Brennholz nur schwer möglich.)

Ein Schüttraummeter (SRM) hat noch mehr Hohlräume als ein Raummeter wird aber ebenfalls in Raummeter (RM) (1mx1mx1m) abgerechnet.

Ausgehend von einem Raummeter (RM) (1mx1mx1m)Brennholz gilt als Faustregel: 1 Raummeter (RM)= 1 Ster entspricht ca. 0,7 Festmeter (FM), 1 FM = 1 Kubikmeter m

1 Schüttraummeter (SRM) entspricht ca. 0,4 bis 0,5 Festmeter (FM), je nach Länge der gesägten Holzscheite (i.R. 25 cm bis 33 cm.

Beispiel RM: Hartholz 1 FM Buche Brennholz hat eine Gewicht i.M. von ca. 755 kg / m³. 1 Holzstapel von 1 RM Buche Brennholz entspricht einem Gewicht von ca. 755 kg x 0,7 = 528 kg.

Beispiel RM: Weichholz 1 FM Fichte Brennholz hat eine Gewicht i.M von ca. 507 kg / m³. 1 Holzstapel von 1RM Fichtenbrennholz entspricht einem Gewicht von ca. 507 kg x 0,7 = 355 kg.

Und jetzt zum Energievergleich: Wieviel Holz ersetzt Heizöl,Gas oder Kohle.(Das Heizäquivalent) (Die Energiepreise dienen nur als Beispiel: setzen Sie bei Ihrer Berechnung die aktuellen Preise ein.)

Um das Heizäquivalent zu ermitteln ist der Heizwert wichtig ? (Weiter unten ist alles in Tabelle 2.6 zusammengefasst)

Der Heizwert gibt an wieviel Energie aus einem Rohstoff gewonnen werden kann. Der Heizwert (früher unterer Heizwert) kann in kWh / kg oder kWh / Liter oder MJ / kg angegeben werden. Der Heizwert beinhaltet nur die Energie der Verbrennung des Brennstoffs, nicht aber die Energie der Abwärme durch Wasserdampf (Holzfeuchte) im Rauchgas. Der Brennwert (früher oberer Heizwert) berücksichtigt auch die Energie der Holzfeuchte die mit den Rauch als Abwärme durch den Kamin entweicht, deshalb werden für Brennwertkessel auch Wirkungsgrade über 100 % ereicht. Die Heizwerte für Holz sind also auch abhängig von der Holzfeuchte. Je feuchter das Holz desto schlechter der Heizwert. Ergo je trockener das Holz desto mehr Raumwärme kann erzeugt werden.

Beispiel RM : Vergleich Öl mit Buchenholz 1 RM Buchenholz ersetzen ca. 211 Liter Öl = 2112 kWh 2,5 kg Buchenholz ersetzt ca. 1 Liter Öl oder 1 m3 Erdgas Berechnung: 1kg Buchenholz hat einen Heizwert von ca. 4,0 kWh/kg (14,4 MJ / kg). 1 RM lufttrockenes Buchenholz mit 528 kg Gewicht ergeben eine vergleichbare Heizölmenge von 528 kg x 4,0 kWh/kg = 2112 kWh : 10 kWh = 211 Liter Heizöl.

Beispiel RM: Vergleich Erdgas/Öl mit Fichtenholz 1 RM Fichtenholz ersetzen ca. 160 m3 Erdgas oder 160 Liter Heizöl = 1597,5 kWh 2,2 kg Fichtenholz ersetzt ca. 1 m3 Erdgas oder 1 Liter Heizöl Berechnung: 1kg Fichtenholz Heizwert ca. 4,5 kWh/kg (16,2 MJ / kg)...........

Beispiel SRM : Vergleich Öl mit Buchenholz 1 SRM Buchenholz ersetzen ca. 150 Liter Öl - ca. 1508 kWh 2,5 kg Buchenholz ersetzt ca. 1 Liter Öl oder 1 m3 Erdgas

Beispiel SRM: Vergleich Erdgas mit Fichtenholz 1 SRM Fichtenholz ersetzen ca. 113 Liter Heizöl = 1138 kWh 2,2 kg Fichtenholz ersetzt ca. 1 m3 Erdgas oder 1 Liter Heizöl Berechnung:......

Beispiel SRM: Vergleich Öl mit Holzpellets 1 Schüttraummeter (SRM) Holzpellets ersetzen ca. 325 Liter Heizöl Berechnung: 1kg Holzpellets haben einen Heizwert von ca. 5,0 kWh/kg (18 MJ / kg). 1 SRM Holzpellets mit 650 kg Gewicht ergeben eine vergleichbare Heizölmenge von 325 Liter Heizöl. Pellets werden nicht gestapelt sonder geschüttet, die Bezeichnung ist ebenfalls Schüttraummeter (SRM)

Rechnen wir das mal um, so entsprechen 30 cbm luftgetrocknetes Holz einem Öl-Äquivalent zwischen

6330 Litern Öl bei Raummetern und gut luftgetrockneter Buche

und

3390 Litern Öl bei Schüttmetern luftgetrockneter Fichte.

Hauswirt müsste in diesem Fall also nachweisen, das er ausschliesslich luftgetrocknete Eiche (hat etwas noch etwas mehr Energie als Buche) verheizt hat, sonst kommt er niemals auf 7000 Liter Öl. Ich bezweifele, dass er das nachweisen kann und glaube auch nicht, dass er das verheizt hat.

Mein Vorschlag: Mittleren Heizwert zwischen Fichte und Buche/Eiche ansetzen und den durchschnittlichen Jahrespreis pro RM oder SRM zu Grunde legen für eine Neuberechnung.

Habe aktuellen Preis recherchiert: RM Buche in Meterstücken 60 €/RM

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Toll, den Mieter kündigen wollen, weil dem Vermieter die Nasenspitze nicht mehr passt?

Gott sei Dank gibt es das Mietrecht, dass eine Kündigung nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt. Und dieser gehört eindeutig nicht dazu, zumal es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

Wenn euer langjähriger Mieter - und ehemaliger Freund - euch tatsächlich beklaut oder euer Eigentum beschädigt: Anzeige erstatten, Unterlassungsklage einreichen und wenn ihr damit Erfolg habt und der "Ungeliebte" macht trotzdem weiter - dann habt ihr u.U. einen Kündigungsgrund. Dazu müsst ihr aber alle Vorfälle genauestens dokumentieren - und auch beweisen. Vielleicht ärgert der euch ja nur, weil ihr ihn raushaben wollt?

Warum arrangiert ihr euch nicht mit ihm? Lasst ihn drin, wenn er pünktlich die Miete bezahlt, Ihr braucht ja keine Feste mit ihm zu feiern.

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