Hallo, die Frage hier ist zwar schon etwas älter, wurde aber meines Erachtens total falsch beantwortet. Ich glaube geht es hier um folgendes:
Dieses Schreiben ist vom Jobcenter/Hartz IV-Amt oder wie das auch immer heisst, mit dem Zweck aufgesetzt worden, vom Mieter die Erlaubnis zu bekommen, dem Vermieter gegenüber Auskunft über Leistungen/Nichtleistungen zur Zahlung der Wohnungsmiete zu geben. Dieses Schreiben soll daher vom Mieter unterschrieben werden. Ob der das tut, ist natürlich sein Bier, aber......
Hintergrund, damit ihr solche Schreiben verstehen lernt:
Auf der Suche nach genau solch einem Text bin ich auf diese Frage gestossen. Ich bin selber Vermieter und habe jetzt zweimal hintereinander mit (jüngeren) Mietern, die HartzIV-Empfänger waren oder während des Mietverhältnisses wurden, Ärger mit der Mietzahlung gehabt. Beide bekamen vom Amt die Wohnungsmiete bezahlt, beide gaben die zweckgebundene Zahlung nicht an den Vermieter weiter. Da ich ein geduldiger und verständiger Vermieter bin und nicht gleich die Kündigung ausgesprochen habe sondern versuchte, mit den Mietern zu reden, haben mir beide Mieter zusammen Mietrückstände in Höhe von fast zwei Jahresmieten hinterlassen. Das Amt weigerte sich, mir, also dem Vermieter Auskunft zu geben, bzw., die Miete direkt an ihn zu zahlen. Ich musste die Kündigungen dann per Räumungsklage durchsetzen.
All diese auch für mich unangenehmen Vorgänge wären vermeidbar gewesen, wenn ich mit dem Amt hätte reden können. Dieses hat aber den Datenschutz als Vorwand genommen, nicht mit mir zu reden, ja nicht einmal die Mietzahlungen an den Mieter einzustellen.
Die Folge dieser Amtsignoranz treffen nun beide Seiten, nicht nur mich als Vermieter in Form von Mietrückständen, sondern auch die ehemaligen Mieter, denn: Der eine Mieter hat nun ein Jahr komplette Leistungssperre bekommen, bis seine vom Amt gezahlte und nicht weitergeleitete Miete zurückgezahlt ist. Zusätzlich hat er ein vom Amt eingeleitetes Verfahren wegen Sozialbetrugs an der Hacke, dem anderen wird wohl ähnliches blühen. Ich habe gegen beide Schuldtitel erwirkt, mit dem ich nun 30 Jahre lang - oder bis zu einem Privatinsolvenzverfahren - die ausstehende Miete per Lohn- und anderer Pfändungen eintreiben kann. Das wird mir zwar voraussichtlich nichts nützen, erschwert den Ex-Mietern ihren weiteren Lebensweg aber ungemein.
Um so etwas für die Zukunft zu verhindern, vermiete ich in Zukunft nur noch an junge Leute und HartzIV-Empfänger, wenn ich bei Mietabschluss für das Amt eine Befreiungserklärung zum Datenschutz und eine Einverständniserklärung über Direktzahlung der Miete an den Vermieter bekomme. Warum der 90-jährige Vermieter, obwohl bei dir, Tonyratios, keine Mietschulden vorliegen, jetzt plötzlich eine solche Erklärung haben möchte, darüber kann dir nur der Vermieter Auskunft geben.
Sorry, ich weiß, es gibt auch jede Menge Hartz IV Empfänger, die ihre Miete pünktlich zahlen, aber für den Fall der Fälle möchte ich mich in Zukunft absichern.