Urkundenfälschung / Unterschrift fälschen
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Fälschung einer Unterschrift. Hierbei habe ich ein Beispiel zur besseren Verständigung:
Folgendes Bsp:
Eine Schülerin aus der 7. Klasse bekommt eine schlechte Note. Da sie zunächst angst hat, diese vorzuzeigen, unterschreibt sie die Klassenarbeit selber mit der Unterschrift ihrer Mutter.
Am selben Tag gibt sie Klassenarbeit in der schule wieder ab. Nach Schulschluss hat sie ein schlechtes Gewissen und beichtet ihrer Mutter was sie getan hat.
Der Klassenlehrer ruft wenige Stunden später an, weil ihm aufgefallen ist, dass diese Unterschrift unmöglich von der Mutter stammen kann und will die Mutter darüber informieren. Wenn die Mutter am Telefon dem Lehrer jetzt sagen würde, dass dies ihre Unterschrift sei, damit ihre Tochter keine schulischen Konsequenzen mit sich tragen muss, wäre es dann in irgendeiner Weiße überhaupt noch möglich gegen die Tochter vorzugehen?
Also, um sich kurz zu fassen: Kann Person A, der Person B's. Unterschrift gefälscht hat und damit aufgeflogen ist, in irgendeiner Weiße belangt werden, wenn Person B. von sich aus selber zugibt, dass diese nicht stimmt und offen sagt, dass das seine Unterschrift wäre?
Das oben war nur ein Beispiel, die Frage ist Allgemein gemeint!
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