Hallo Freunde. Habe eine Einladung zum Gerichtverfahren als Zeuge, wegen btm gewerb und handel.

Kurz davor hat Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG eingestellt gemäß 170 Abs. 2 StPO.

Habt Ihr bitte gute Tipps? Worauf muss ich achten, wie siehts mit zeugenbeistand? Ich kann mir kein Anwalt leisten. Brauche ich das überhaupt?