Also die Restschuldversicherung hat am Ende gezahlt und ich kann leider nicht sagen wie lange es gedauert hat... Nur eines ist sicher: einen Anwalt zu haben, ist sicher von Vorteil! Man muss wohl schon ziemlich hartnäckig sein - und das waren wir dann auch - um sein Recht duchzusetzen. Es hat lange gedauert und die Beerdigungskosten müssen sicher vor Auszahlung der Restschuldversicherung gezahlt werden. Den Erbschein brauchen die von Santander auch und wenn ihr einen Anwalt habt, darf die Santander euch nicht mehr anschreiben und das muss man denen auch ausdrücklich verbieten! Also lasst euch nicht einschüchtern und unterschreibt nichts außer beim Anwalt, dass der euch vertreten darf ;o) Viel Glück für eine schnelle Klärung und was euch zusteht ist klar!!!

Viele Grüße

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Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und mit allen Mitteln gegen Santander kämpfen. Nur muss man wohl viel Geduld aufbringen, denn so ein Rechtstreit zieht sich bestimmt ganz schön hin, wenn beide Parteien sich im Recht sehen oder was auch immer die Bank sich dabei denkt.

Wir haben der Santander bisher die Sterbeurkunde zugesandt. Dann haben die einen Erbschein verlangt - auch zugesandt. Im Vertrag ist die Restschuldversicherung mit angekreuzt - also Bestandteil des Vertrages, es existiert aber kein extra Schein/Versicherungspolice.

Anschließend ging das mit den Aufforderungen zur Weiterzahlung der Raten los. Diese RS-Versicherung schließt man doch aber ab, um die Erben abzusichern und finanzielle Notlagen zu vermeiden. Da ergibt doch alles keinen Sinn!!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass die eine Chance haaben, sich vor der Zahlung zu drücken aber bei so großen Haien kann mich sich da auch nicht so sicher sein, denke ich :o/

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