Arbeitszeugnis - gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis

Hallo, wollt euch mal paar Ausschnitte von meinem Arbeitzeugnis zeigen, da ich mir nicht sicher bin ob die eher positiv oder negativ gemeint sein sollen...

Die aktuellen Methoden der Reanimation sowie die Möglichkeit der enteralen- und parenteralen Ernährung lernte er kennen und anwenden. Herr.... verfügt über gut fundierte Fachkenntnisse, welche er in der Ausübung seiner Tätigkeit anwandte. Die Anforderungen im Bezug auf die Qualitätssicherung waren ihm stets bewusst und wurden von ihm erfüllt.

Herr..... verfügt über gute theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten, er war an der Erweiterung seines Wissens durch Teilnahme an intern und externen Fort- und Weiterbildungen interessiert.

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr...zu unserer vollen Zufriedenheit. Herr... zeigte sich den erhöhten psychischen und physischen Aufgaben der ITS gewachsen und bewältigte die anfallenden Aufgaben, auch unter Zeitdruck gut.

Mit den ihm anvertrauten Arbeitsmitteln ging er sorgsam und kostenbewusst um. Die Hygienen- und Sicherheitsvorschriften wurden von ihm stets beachtet und eingehalten.

Herr.... war in der Lage, in seiner Tätigkeit als Pfleger im Team zu Arbeiten. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war korrekt. Im Umgang mit den ihm anvertrauten Patienten zeigte er Einfühlungsvermögen und fürsorgliche Zuwendung.

Wir danken Herrn.....für seine geleistete Arbeit in unserem Klinikum und wünschen ihm persönliches Wohlergehen sowie auf seinem beruflichen Lebensweg viel Erfolg.

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Das Zeugnis ist nicht wirklich bewerbungsförderlich. Es enthält zu viele Formulierungen dazu, zu was Du in der Lage gewesen wärst. Dass Du es umgesetzt hättest, wird dagegen nicht beschrieben. Und die Schlussformulierung mit dem persönlichen Wohlergehen ist reine Ironie. Auch die Stellung, dass Dir zuerst persönlich und erst danach beruflich etwas Gutes gewünscht wird, deutet darauf hin, dass beruflich nicht viel zu erwarten ist..

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Streng genommen besteht der Arbeitsvertrag noch immer. Die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung oder AUFLÖSUNGSVERTRAG bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Auflösungsvertrag liegt hier vor, da beide Arbeitsvertragsparteien von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehen wollen. Nur ist der Aufhebeungsvertrag unwirksam, da die Schriftform nicht eingehalten wurde. In der Praxis wird sioch aber vermutlich keiner von beiden darauf berufen, dass der Aufhebungsvertrag unwirksam ist. Und dritte Personen oder Behörden haben kein Recht, sich auf die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zu berufen.

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Der Vater hat ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes nach § 1686 BGB. Dazu gehört auch das Recht auf Übersendung von Fotografien nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Oberlandesgerichts Naumburg.

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Einem Tier kann in Deutschland nichts vererbt werden. Du kannst höchstens einem Menschen etwas vererben mit der Auflage, Deine Villa mit dem Hund zu bewohnen, solange der Hund lebt, und den Hund mit materiellen Dingen zu versorgen oder zu überhäufen.

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Die Annonce im Onlineshop ist lediglich die Aufforderung des Händlers an die Kunden, ein Kaufangebot abzugeben. Der Händler muss das Kaufangebot des Kunden aber nicht annehmen. Der Händler ist nicht zur Lieferung verpflichtet.

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Wenn das Geld nicht ausreicht, den Unterhalt für beide Kinder sicher zu stellen, kann der Betrag, der über dem Selbstbehalt des Vaters zu Unterhaltszwecken zur Verfügung steht, auf beide Kinder verteilt werden. Allerdings vertreten die Familiengerichte normalerweise die Auffassung, dass man alles tun muss, um den gesetzlichen Mindestunterhalt für ein miderjähriges Kind sicher zu stellen. Das heißt evtl Nebenjobs annehmen usw. Nur wenn es ausgeschlossen ist, mehr zu verdienen, kommt eine Herabsetzung des Mindestunterhaltes in Frage.

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Der Zeugnisanspruch verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Er kann aber schon früher verwirkt sein, wenn der Arbeitnehmer den Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat und so beim Arbeitgeber ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, dass das Zeugnis nicht mehr verlangt wird.

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Dein Mann hat (noch) keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.. Krankheit hindert die Kündigung nicht. Es ist aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag des Monats einzuhalten. Bis dahin gibt es Entgeltfortzahlung (ab dem 29. Tag des Arbeitsverhältnisses, zuvor gibt es Krankengeld von der Krankenkasse) im Krankheitsfall. Oder Arbeitslohn, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht so lange dauert.

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Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag angewendet wird, könnte durch Änderung des Tarifvertrags die Arbeitszeit und die Vergütung geändert werden. Wenn einzelvertragliche Regelungen gelten, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern. Dies ginge allenfalls durch eine Änderungskündigung. Und ob die im speziellen Fall mit dem Kündigungsschutzgesetz vereinbar ist, ist zweifelhaft.

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Man muss es überhaupt nicht sagen. Der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt aber erst, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist. Wenn Du die Schwangerschaft erst nach Entfristung des Vertrages offenbarst, hast Du ab der Mitteilung den Schutz.

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Zur Beerdigung geht man weniger wegen der gewesenen Beziehung zu der Verstorbenen als wegen der Beziehung zu den Hinterbliebenen. Der Freundin würde ich meine Anteilnahme durch die Teilnehme an der Beerdigung zeigen, auch wenn sie es als nicht so wichtig darstellt. Die Freundin kann ja auch nicht gut sagen, dass sie sich über Deine Teilnahme freuen würde.

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