Hallo, meine Freundin ist 14 und ich bin 18, sie ist allerdings reifer so dass man sie älter schätzt. Ihre Eltern drohen uns immer, wenn sie irgendwas "falsch" macht, dass sie mich Anzeigen würden da wir nicht vom Gesetz her zusammen sein dürfen wegen dem Altersunterschied. Ich hab mich nun etwas erkundigt und wollte wissen ob alles richtig ist was dort steht, denn in dem Fall dürfen wir zusammen sein und müssen keine Berfürchtungen wegen den Drohungen der Eltern haben.
Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall - etwa mit Hilfe eines Sachverständigen - festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.
Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung. So wurden 2003 nur 73 Personen nach § 182 StGB verurteilt (zum Vergleich: mehr als 2800 wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Die "eigentliche", d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen.
Ja ihr dürft auch Sex haben, solange der 18-Jährige sie nicht bezahlt oder eine Zwangslage ausnutzt.
Beziehungen zu Minderjährigen
Gefühle kennen keine Altersgrenzen. Mädchen sind in der Pubertät meist schon reifer als ihre männlichen Altersgenossen. Auch ist es völlig normal, dass sich junge Menschen Idole suchen, sich an ihnen orientieren oder sich sogar in sie verlieben. Solche Idole können Stars sein, aber auch etwas ältere Frauen oder Männer.
Es gibt allerdings noch ein paar Dinge zu beachten. So sind die Vorstellungen über das "Miteinander-Gehen" in den verschiedenen Altersstufen sehr unterschiedlich, gerade im Alter von 13 zu 20 jährigen (oder 25 jährigen) verändern sie sich drastisch.
Feste Partnerschaften, Sexualität und Familiengründung gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Außerdem gibt es da noch die rechtliche Seite, die ziemlich kompliziert ist. Hier ein paar Auszüge aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an