Hallo Gruppy194, danke für deine Antwort! Ja das Finanzamt hat die Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Also B zahlt jetzt alles alleine und A zahlt nicht, die Eintragungen betreffen A. Was genau bedeutet folgendes, oder genauer, wie kann B das beantragen: wenn B seinen Rückzahlungsanspruch gegen A geltend machen will, kann er auch die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteiles von A beantragen und dann diesen Anteil selbst einsteigern.
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar!