Betreff: Zutat in der Sylter Sosse. Hallo, habe folgendes im Netz gefunden. Krebsverdacht: Verdickungsmittel Carrageen erneut kritisiert München - Das Verdickungsmittel Carrageen steht erneut unter Krebsverdacht. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, spricht eine Studie der Universität in Iowa spricht Kohlenhydrat-Mittel mit der Bezeichung E407 die Unbedenklichkeit ab. Carrageen wird bereits seit den 30er-Jahren aus der Rotalge gewonnen und wird in vielen Lebensmitteln als Verdickungsmittel oder Stabilisator eingesetzt. Es soll beispielsweise vermeiden, dass Kakao- Partikel aus der Schokoladenmilch ausflocken, dass sich Rahm von der wärmebehandelten Sahne absetzt, oder es soll das Volumen von Light-Produkten vergrößern. Nach Ansicht der Internistin Joanne Tobacman aus Iowa wird mit dem Zusatzstoff jedoch viel zu leichtfertig umgegangen. Sie wertete 45 Studien aus, die die Effekte von Carrageen bei Nagern untersuchten, und fand ausreichend Beweise dafür, dass die Substanz bei den Tieren zu Darmgeschwüren und -tumoren führt. Weil es leichter von Magen und Darm absorbiert werden kann, schädigt es die Schleimhäute und fördert so die Entstehung von Geschwüren und Krebs. Die Erkenntnisse der Studie sind an sich nichts Neues. Bereits 1972 wollte die US-Lebensmittelbehörde FDA niedrigmolekulares Carrageen in Lebensmitteln verbieten. 1982 erkannte auch die WHO-Behörde International Agency for Research on Cancer ein Krebs erregendes Potenzial für den Menschen. Doch bis heute hat die FDA kein Verbot erlassen. Dagegen darf in der EU seit 1998 nur noch hochmolekulares Carrageen für Lebensmittel verwendet werden. Doch die Internistin Tobacman warnt auch vor hochmolekularem Carrageen. Sie sei auf eindeutige Hinweise gestoßen, dass auch diese schwergewichtige Variante eine Rolle bei der Krebsentstehung spielt. Verbraucherschützer fordern schon lange, dass Zusatzstoffe vor der Zulassung nicht nur an Tieren, sondern auch am Menschen überprüft werden sollten. Aussagekräftige Studien am Menschen liegen zudem nicht vor. Ohnehin schützen selbst die Zusatzstoffverordnung und das Lebensmittelgesetz nicht vor dem unfreiwilligen Carrageenverzehr. Denn auch wenn E407 nicht auf einem Produkt deklariert ist, kann es in einem Zwischenprodukt enthalten sein. (ths)

...zur Antwort