Güteverhandlung außergerichtliche Einigung nach erster Instanz möglich?
Nach einer Güteverhandlung des gestirgen Tages habe ich einen Vergleich abgelehnt, da er nicht meinen Vorstellungen entsprochen hat.
Daraufhin gab es einen Termin zur zweiten Instanz.
Kann ich dem Beklagten nun außergerichtlich ein Angebot machen und mit Annahme des Angebots die Anklage zurückziehen?
Recht,
Arbeitsrecht,
Güteverhandlung