Danke euch!

Natürlich ist das okay. Ich frage mich nur, ob es nicht so ist, dass die Bank dieses Gutachten dann selber bezahlen muss, und nicht ich. Denn sie möchte es ja so haben. Oder denke ich da falsch?
Ich habe beim Vermittler Interhyp eine Anfrage für ein Forward-Darlehen laufen, und die Vermittlerin hatte der Bank zunächst nicht mitgeteilt, dass es sich um ein Haus aus dem Jahre 1977 handelt, teilweise in Fertigbauweise gebaut. Dies fiel der Bank erst heute aufgrund meiner eingereichten Baubeschreibungen auf, und daher stehe ich jetzt vor der für mich neuen Situation, dass sich erstens der Zins dadurch erhöhen soll und ich zweitens ein Gutachten entweder selber in Auftrag geben soll bzw. einen Gutachter der Bank akzeptieren und selber bezahlen soll.
Daher möchte ich mich zunächst mal mit dieser neuen Lage gedanklich vertraut machen und mich schlau machen, was da auf mich zukommt und wie ich nun am besten entscheide,
Danke!

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Hm.

Ich habe nun vor, den Unterhalt für die nächsten beiden Monate, in denen das FSJ noch läuft, nicht ganz zu streichen, aber zu halbieren. Danach will sie studieren und ausziehen, und daher wird sich dann der Unterhalt wieder erhöhen. Sie will BAFÖG beantragen, aber es kann sein, dass ich dafür zu viel verdiene, d.h. dann muss ich zahlen.... davor graut mir schon. Aber das ist ein anders Thema, da muss ich mich erst mal einlesen.
Den Unterhalt, den ich ihr bisher im FSJ gezahlt habe, werde ich aber nicht zurückfordern. Obwohl es mich etwas wurmt, dass sie ihn offenbar dafür genommen hat, um ihrem Vater Kostgeld zu bezahlen... aber das geht mich letztendlich nichts an. Wenns auch schwer fällt. 

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