Gesetzesänderung: Eheparter sind z. B mind. zweimal die Woche zu Sex verpflichtend, sonst muss sie/er dir eine/-n Prostituierte/-n finanzieren!

Meine Frau ist in der Menopause und weil sie seitdem generell weniger sexuelle Lust hat, haben wir nur einmal am Wochenende Sex (oder selten an Feier-, Urlaub- bzw. Geburtstagen), sonst aber ist das seit etwa 2 Jahren eine Durststrecke, weshalb ich häufig meistens aus eigener Tasche (!) eine Prostituierte finanzieren muss.

Laut § 1353 BGB sind die Ehegatten aber einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, also tragen füreinander Verantwortung - Von Sex ist aber (noch) nicht die Rede! Deshalb würde ich dazu folgenden Absatz reinmachen:

§ 1353 BGB (3): Die Ehegatten müssen bei der Eheschließung vereinbaren, wie häufig sie die eheliche Gemeinschaft im Hinblick auf sexuelle Beziehungen mindestens wöchentlich pflegen wollen. Kann diese Vereinbarung aus Gründen wie Menopause, Krankheit oder ähnlichen beischlafsverhinderten Umständen vorübergehend oder dauerhaft nicht eingehalten werden, ist der betroffene Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten eine angemessene Form der sexuellen Dienstleistung (z. B durch eine Prostituierte) anzubieten. Der andere Ehegatte ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Wie würdet ihr das finden? Ich wäre eindeutig dafür, wenn ich im Bundestag sitzen würde!

Sex, Gesetz, Attraktivität, Ehe, eheschließung, Prostituierte, Prostitution, Sexarbeit
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