Ja, seit 2011 ist das in der Kosmetik-Verordnung geregelt und ich habe es gerade erst gefunden, weil ich einen Download machen musste:

file:///C:/Users/tv197/Downloads/Aufklärung%20chemische%20Behandlung%20u16.pdf

Darf auch mit Einverständnis der Eltern und auch in deren Beisein nicht gemacht werden...

Hintergrund dieser Regelung ist das seltene, aber mögliche Allergierisiko in diesem Bereich, das zu besonderen Hinweispflichten für Hersteller und Anwender führt. Seit diesem Zeitpunkt wird in den Beipackzetteln (z.T. auch auf den Verpackungen und/oder Farbtuben und Behältern) u.a. folgender Hinweis abgedruckt: „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.“ Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis im Beipackzettel oder auf der Verpackung enthalten. Dies gilt rechtlich und auch aus Haftungsgründen selbst dann, wenn z. B. die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden.

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