Im Islam ist erlaubt, was nicht verboten ist. Es gibt kein Verbot einer Patientenverfügung. Zudem ist es völlig normal, dass im Islam Angehörige ggf. Entscheidungen treffen, da die Gemeinschaft im Islam eine besondere und wichtige Rolle spielt.

Bei medizinischen Fragen kann aber nicht einfach etwas entschieden werden. Die Frage, wie sich ein Angehöriger in einem Krankheitsfall entscheiden darf, lässt sich pauschal nicht beantworten. Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Manche Leute glauben, dass ein hirntoter Mensch ein toter Mensch ist, auch wenn das Herz noch nicht aufgehört hat zu schlagen, und dass es danach auf jeden Fall aufhören wird. Das sagen auch die Ärzte. Gilt eine Person, die für hirntot erklärt wurde, als tot, auch wenn ihr Herz noch arbeitet?
Antwort: Das Kriterium für die Anwendung des Begriffs "tot" in Bezug auf die Anwendung religiöser Gesetze ist die allgemeine Wahrnehmung der Menschen, in dem Sinne, dass sie ihn als "tot" bezeichnen würden. Und das ist in der in der Frage genannten Situation nicht bewiesen.

Es hängt also davon ab, was als tot angesehen wird. Und gerade für Angehörige sind hirntote Menschen nicht tot. Wenn in dem Fall die Maschinen abgeschaltet werden, was gemäß Sistani unzulässig ist, verabschieden sich Angehörige vorher.

Die Situation lässt sich auf andere vergleichbare Fälle übertragen. Das Leben eines Menschen darf nicht einfach beendet werden. Insofern müssen die Angehörigen eine passende Entscheidung treffen. Da werden die Ärzte aber auch Hilfestellung geben.