Antwort
Der Gesetzgeber möchte mit gewissen Limitierungen ganz gezielt insbesondere jungen Fahranfängern im Kraftradbereich mehr Sicherheit in den ersten Jahren des Gebrauches mit auf den Weg geben .
Sowohl bei A1 , als auch A2 gibt es für Fahrerlaubnis - Neulinge daher jeweils Limitierungen bei der Motorleistung , und dem Verhältnis von Motorleistung pro Kilogramm des Fahrzeuges .
Von daher relativiert sich das ganze in etwa ganz grob auf 15 PS @ 80 KM/h zu 30 PS @ 160 KM/h bei entsprechendem Fahrzeug - Mindestgewicht pro PS .