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Antwort
Hallo,
wenn Du Dein Unterfangen entsprechend vorher gewerblich angemeldet hast, kannst Du durchaus auch sogenannte "Convenience-Produkte" in Deinem Imbiss mit verkaufen.
Du mußt dann allerdings bedenken, dass bestimmte Inhaltsstoffe zur Verköstigung in der Gastrnomie deklarierungspflichtig in der Speisekarte sein können.
Du darfst die entsprechenden Produkte dann nur nicht auf Deiner Karte mit "hausgemacht" bewerben.
LG, MZ