Antwort
Sie darf es, glaube ich, leider. Wende Dich an das Jugendamt oder deinen Vertrauenlehrer, damit evtl. jemand auf deine Mutter einwirken kann.
Es gibt aber auch Wege der Fortbildung nach der Ausbildung. Lass Dich beraten, welche Möglichkeiten es gibt.